Mietvertrag Einfamilienhaus

Wer ein Einfamilienhaus vermietet, vertraut seinem Mieter ein Mietobjekt von sehr hohem Wert an. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein frei stehendes Haus, ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte ist. Dementsprechend fällt auch der Mietvertrag für ein Haus umfangreicher aus, als dies für eine Wohnung der Fall ist. Da der Vermieter dem Mieter ein sehr wertvolles Objekt zur Miete für Wohnzwecke zur Verfügung stellt, ist es wichtig, dass beide Parteien aufeinander Rücksicht nehmen. Meinungsverschiedenheiten während des Mietverhältnisses sind in einem vertrauensvollen Miteinander zu besprechen und gemeinsame Lösungen zu finden.

Mietvertrag für ein Einfamilienhaus

Dementsprechend unterscheiden sich einige Punkte im Mietvertrag für ein Einfamilienhaus auch denen für eine Wohnung. Neben den Daten von Vermieter und Mieter bezeichnet der Vermieter das Mietobjekt. Die Anzahl der Zimmer und Nebenräume sowie Gebäudeteile wie Garage und Garten sind im Mietvertrag detailliert aufzulisten. Beide Vertragsparteien haben die Wahl, das komplette Zubehör und Inventar einzeln aufzulisten oder auf ein Bestandsverzeichnis zu verzichten. Auch der Termin, an dem die Besichtigung des Mietobjekts stattfand, ist festzuhalten. Daneben vereinbaren die Vertragsparteien, wie viele Personen in die Mietsache einziehen und beide Parteien versichern, dass keine weitere Personen aufgenommen werden. Die Anzahl der Schlüssel sowie die Erlaubnis der Gartennutzung und der Installation von Rauchmeldern regeln die Parteien vertraglich.

Zustand der Mietsache

Ein wichtiger Punkt ist der Zustand der Mietsache. In der Regel übernimmt der Mieter das Mietobjekt im aktuellen Zustand. Der Vermieter kann auf das letzte Übergabeprotokoll Bezug nehmen und beide Parteien haben die Möglichkeit, weitere Vereinbarungen zu treffen. Die Kosten für die Versorgung mit Warmwasser und Heizung gehen zu Lasten des Mieters.

Kündigungsfristen oder eine Befristung

Bei der Anmietung von einem Haus gehen beide Vertragsparteien von einem langfristigen Mietverhältnis aus. Der Beginn des Mietverhältnisses und die Kündigungsfristen oder eine Befristung gehören in die Rubrik Mietdauer. Bei einer Befristung ist sowohl der Beginn wie auch das Ende des Mietverhältnisses anzugeben sowie der Grund für die Befristung. Im nächsten Paragrafen halten die Vertragsparteien die Höhe der Kaltmiete sowie die, welche für die Nebenkosten anfallen fest. In diesem Bereich vereinbaren die Parteien entweder eine Vereinbarung über die Anpassung der Miete, einer Staffel- oder Indexmiete.

Staffel- oder Indexmiete

Ein weiterer Punkt ist die Auflistung der Betriebskosten, welche vom Mieter zu tragen sind. Die Sicherheitsleistung oder Kaution ist schriftlich zu fixieren ebenso wie das Vermieterpfandrecht und die Kontendaten des Vermieters. Die Benutzung des Mietobjekts sowie Untervermietung, Obhutspflicht und Instandhaltung sind neben den Schönheitsreparaturen weitere Punkte im Vertrag. Im Mietvertrag sind weitere Punkte enthalten, die sich auf das Mietverhältnis beziehen, wie beispielsweise Tierhaltung.