Untermiete

Mieter, die einen Teil ihrer Wohnung oder für einen bestimmten Zeitraum die komplette Wohnung untervermieten wollen, brauchen die Erlaubnis ihres Vermieters (§ 540 BGB). Gestattet der Vermieter das Untervermieten der Wohnung oder einen Teil davon, kann der Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter geschlossen werden. Der Vermieter hat jedoch das Recht, seine Zustimmung für ein Untervermieten zu verweigern. Der Mieter darf in diesem Fall keinen Untermieter aufnehmen. Ignoriert der Mieter die Verweigerung seines Vermieters, kann dieser das Mietverhältnis kündigen oder auf Unterlassung klagen. Auch der Mieter hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Vermieter ein Untervermieten nicht gestattet (§ 540 Abs. 2 BGB).

Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter

Stimmt der Vermieter einer Untervermietung zu, kommt ein Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter zustande.  Auch wenn sich beide Parteien sehr gut kennen, ist es ratsam, den Untermietvertrag schriftlich zu gestalten. Bei mündlichen Absprachen ist es schwierig, im Problemfall Beweise zu finden.

Schriftlicher Untermietvertrag

 
Ein schriftlicher Untermietvertrag beinhaltet die Daten von Hauptmieter und Untermieter mit den Angaben der genauen Adressen, Telefon- und Telefaxnummern sowie den E-Mail-Adressen beider Vertragspartner. Die Beschreibung der Mietsache fixieren die Parteien im ersten Paragrafen. Bewohnen Hauptmieter und Untermieter gemeinsam eine Wohnung, legen sie ebenfalls die Mitbenutzung von Küche, Bad, Keller und anderen Räumen fest. Handelt es sich um ein möbliertes Zimmer, sind die Einrichtungsgegenstände aufzulisten. Im nächsten Paragrafen erfolgt die Zusammensetzung der Miete. Aufgeführt wird der Betrag der Kaltmiete sowie der für die Nebenkosten.

Nebenkosten

Bei den Nebenkosten haben die Vertragsparteien die Wahl zwischen Vorauszahlung und Pauschale. Bei einer Pauschale erfolgt keine Endabrechnung. Anders bei der Nebenkostenvorauszahlung. Hier muss der Hauptmieter die Abrechnung seines Vermieters auf die Räume des Untermieters umrechnen. Hat der Untermieter zu viel bezahlt, erhält er den Differenzbetrag zurück. Decken die Vorauszahlungen nicht den tatsächlichen Nebenkosten, muss der Untermieter nachzahlen. Auch die Kontendaten des Hauptmieters gehören in diesen Bereich.
Setzen beide Vertragsparteien eine Kaution fest, ist diese unter Angabe der Höhe schriftlich zu fixieren. Auch die Mietdauer, entweder unbefristet oder befristet ist anzugeben. Bei befristeten Verträgen sind Beginn und Ende des Untermietverhältnisses aufzuführen. Idealerweise fügt der Hauptmieter dem Untermietvertrag eine Kopie seines Mietvertrages bei. Damit wird der Hauptmietvertrag mit allen Pflichten und Rechten Bestandteil des Untermietvertrages.

Kündigungsfristen

Wichtige Punkte im Untermietvertrag sind die Kündigungsfristen sowie die Rückgabe der Mietsache. Bei befristeten Verträgen kann der Hauptmieter für den vertraglich vereinbarten Zeitraum keine Kündigung aussprechen. Weitere Vereinbarungen können Hauptmieter und Untermieter treffen und schriftlich in den Mietvertrag integrieren. Datum und Unterschrift beider Vertragsparteien bilden den Schluss des Untermietvertrags.