Mietminderung geltend machen: Musterformular Download

Mietminderung geltend machen: Musterformular Download

Mieterhöhungen sind ein gesetzlich verankertes Recht jeden Vermieters. Allerdings hat der Gesetzgeber Vorgaben geschaffen, damit die Höhe der Miete nicht überdimensional ansteigt.

Form und Begründung

Die Miete darf der Vermieter erst nach einem Jahr Mietdauer erhöhen. Der Vermieter muss eine Frist von drei Monaten einhalten, in welcher der Mieter der Erhöhung widersprechen kann. Damit kann die erste Mieterhöhung erst nach 15 Monaten in Kraft treten. Der Vermieter muss seine Forderung, die Miete zu erhöhen, schriftlich seinen Mietern mitteilen. Die Anzahl der Mieter einer Wohnung ergibt sich aus dem Mietvertrag. Der Mieter hat Zeit bis zum Ende des zweiten vollen Monats, um der höheren Miete zuzustimmen oder diese abzulehnen.

Mieterhöhung schriftlich mitteilen

Der Vermieter ist verpflichtet, die Gründe für die Mieterhöhung im Schreiben anzugeben. Den umfangreichen gesetzlichen Bereich bezüglich Mieterhöhung regeln die §§ 558 – 559b BGB. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Vermieter sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete zu orientieren hat. Bei einer Mieterhöhung handelt es sich immer um die Erhöhung der Kaltmiete. Die Neben- oder Betriebskosten fallen hierbei nicht ins Gewicht. Diese verändern sich in der Regel im jährlichen Turnus nach der Nebenkostenabrechnung. Eine Mieterhöhung kommt auch infrage, wenn der Vermieter am Gebäude oder in den Wohnräumen Modernisierungsmaßnahmen durchführen ließ (§ 559 BGB). Dennoch hat der Vermieter bei einer Erhöhung der Miete auf den Bezug zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu achten.

Kostenloser Download Formular und Mustervorlage Mietminderung

Auf dieser Seite können Sie unsere Vorlagen und Muster kostenlos herunterladen. Was müssen Sie dafür tun? Tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein und wir senden Ihnen eine E-Mail zu, die Sie mit einem Klick bestätigen. Danach erhalten Sie von uns Ihren persönlichen Downloadlink.

Mietminderung

Mieter haben das Recht, die Miete zu mindern, wenn sie die Wohnung nicht vertragsgemäß nutzen können. Das kann eine im Winter ausgefallene Heizung sein oder der Ausfall der gesamten elektrischen Anlagen. Auch Schimmel in den Nassräumen, Lärmbelästigung, undichte Fenster und viele weitere Gründe geben dem Mieter das Recht, die Miete solange zu kürzen, bis der Vermieter den Schaden behebt. Für die Berechnung der Mietminderung stellt die Bruttomiete die Basis dar. Wie viel Prozente der Mieter bei der Miete kürzen kann, findet er im Internet auf den einschlägigen Webseiten. Allerdings urteilen die Gerichte in den verschiedenen Bezirken und Bundesländern nicht einheitlich. Hier ist es immer der Einzelfall, über den die Richter entscheiden.

Mietkürzung

Eine Kürzung der Miete ist nicht wirksam, wenn der Mangel auf den Mieter zurückzuführen ist. Auch wenn der Mieter die Schäden bei Vertragsabschluss kannte oder trotz Erkennen des Schadens den Vermieter nicht auf die Rechte der vorbehaltlichen Annahme des Mietvertrages hinwies. Unwirksam ist die Mietminderung auch, wenn weder der Vermieter noch der Makler den Schaden kannte. Sobald Mieter einen Mangel erkennen, melden sie diesen umgehend schriftlich ihrem Vermieter. Dieser ist dann gefordert, den Mangel zeitnah zu beheben.

Mietminderung geltend machen: Musterformular Download anfordern