Nebenkostenabrechnung Mustervorlage

Nebenkostenabrechnung Mustervorlage

Sofern der Mieter eine Nebenkostenvorauszahlung leistet, erhält er jährlich von seinem Vermieter die Endabrechnung für die Nebenkosten. Sind die Vorauszahlungen höher als die tatsächlichen Kosten, verringert sich die Nebenkostenvorauszahlung entsprechend. Decken die Vorauszahlungen die tatsächlichen Kosten nicht, muss der Mieter nachzahlen. Entsprechend erhöht der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen.

Gesetz

Damit der Vermieter nicht Jahre später mit einer Nebenkostenabrechnung kommt, die mehr als ein Jahr zurückliegt, weist ihn der Gesetzgeber in die Schranken. In den §§ 556, 556 a + b BGB und § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) sind die Arten der Nebenkosten sowie die Abrechnungsfrist geregelt. Dennoch ist im Durchschnitt jede zweite Nebenkostenabrechnung fehlerhaft. Mieter, die klaglos Nachforderungen des Vermieters anerkennen und bezahlen, sind für Vermieter ideale Mietparteien. Besser ist es, die Nebenkostenabrechnung sorgfältig und jede Position genau zu überprüfen. Dafür hat der Mieter zwölf Monate Zeit.

§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB

Der Vermieter muss nach § 556 Abs. 3 S. 2 BGB nach Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums die Nebenkostenabrechnung an seine Mieter geben. Kommt diese verspätet zum Mieter, ist dieser nicht mehr zu einer eventuellen Nachzahlung verpflichtet. Anders verhält es sich mit dem Guthaben des Mieters. Dieses verfällt im Gegensatz zur Nachzahlung nicht. Die Betriebskostenverordnung führt nur 17 Arten auf, die zu den Nebenkosten gehören. Auf seine Mieter darf der Vermieter die Grundsteuer sowie die Kosten für die

Versorgung von Wasser und Abwasser umleben. Den Wasserverbrauch halten Wasseruhren fest. Zu den Kosten für Wasserversorgung gehören ebenfalls die Grundgebühren sowie die Wartung der Wasserzähler. Wasseruhren gibt es auch für Warmwasser. In den Kosten ist neben dem Wasserverbrauch auch das Warten und Reinigen der entsprechenden Geräte beinhalten.

Heizkosten

Die Heizkosten werden mindestens zur Hälfte, höchstens jedoch zu 70 Prozent nach dem Verbrauch abgerechnet. Die restlichen Prozentanteile legt der Vermieter meist auf die Mieter um. Basis hierfür bildet die Wohnfläche der einzelnen Mietobjekte. Weitere Punkte der Nebenkostenabrechnung sind die Kosten, welche für die Wartung von Aufzügen sowie der Müllabfuhr und der Straßenreinigung anfallen.

Hausmeister

Auch die Kosten für Hausmeister, Gartenpflege, Fensterputzen sowie Rauchmelder oder Feuerlöscher und die Haftpflichtversicherung sind auf die Mieter umlagefähig. Wohnt der Mieter in einer Wohnung von Wohnungsbaugesellschaften oder Baugenossenschaften, muss er seine Nebenkosten ebenfalls prüfen. Meist handelt es sich bei der Gesamtabrechnung um die Kosten mehrere Häuser. Der Mieter sollte darauf achten, dass die Kosten für “sein Haus” als Einzelposten enthalten sind.  Ebenfalls muss der Vermieter die haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35 a EStG ausweisen. Diese Kosten kann der Vermieter in seiner Steuererklärung als Ausgaben geltend machen.

Nebenkostenabrechnung Mustervorlage anfordern