Inhalte Mietvertragsvorlagen

Wohnungsbaugesellschaften wie beispielsweise die Baugenossenschaften nutzen umfangreiche Mietverträge, die über mehrere Seiten gehen und die Hausordnung als Bestandteil beinhalten. Private Vermieter kaufen meist im Schreibwarenhandel ein Formular und füllen dies aus. Was ein Mietvertrag in der Regel beinhalten sollte, erfahren Sie nachstehend.

Daten

Die Daten von Vermieter und allen Mietern der Wohnung sind mit den aktuellen Anschriften anzugeben. Danach erfolgt die Aufschlüsselung der Mieträume. Dazu gehört die genaue Adresse des Hauses sowie die Information, in welchem Stockwerk sich die Wohnung befindet. Die Anzahl der Zimmer und die Angaben, ob die Wohnung Küche oder Kochnische, Bad/Dusche/WC beinhaltet. Außerdem gehört in diesem Bereich die Angabe, welche Räume, wie Keller, Speicher oder Bodenraum zur Wohnung gehören. Gehört zum Mietobjekt eine Garage oder ein Stellplatz, sind auch diese Angaben schriftlich zu fixieren. Weiter ist zu dokumentieren, ob ein Garten oder gewerblich genutzte Räume zur Wohnung gehören.

Mitbenutzungsrecht

Eine weitere Angabe ist das Mitbenutzungsrecht des Mieters für die Waschküche, den Trockenboden oder Trockenplatz. Ist eine Hausordnung vorhanden, bezieht sich der Vermieter auf diese. Welche Schlüssel und in welcher Anzahl diese der Mieter erhält, wird ebenfalls sorgfältig dokumentiert. Im nächsten Punkt trägt der Vermieter die Wohnfläche ein und kreuzt an, ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt oder nicht.

 

Mietdauer

Der nächste Paragraf regelt die Mietdauer. In der Mehrzahl ist die Mietdauer unbefristet. Bei einer befristeten Mietdauer ist neben dem Datum vom Beginn auch das Ende des Mietverhältnisses anzugeben. Die Höhe der Kaltmiete ist einer der wichtigsten Bestandteile des Mietvertrags. Der Betrag ist sowohl in Zahlen als auch in Buchstaben anzugeben. Einige Mietverträge beinhalten eine Klausel, welche bestimmt, für welchen Zeitraum des Mietverhältnisses die Miete nicht erhöht wird. Wichtig ist ebenfalls der Hinweis, ob die Wohnung mit öffentlichen Mitteln gefördert ist.

Nebenkosten

Die Nebenkosten nehmen einen Platz im Mietvertrag ein. Der Vermieter kann die Nebenkosten als Pauschale oder als Vorauszahlung fordern. Bei einer Vorauszahlung hat der Vermieter jährlich die Nebenkosten abzurechnen. Bei einer Pauschale ist keine Abrechnung notwendig.

Gesamtmiete

Die Höhe der Gesamtmiete, also Kaltmiete und Nebenkosten, gibt der Vermieter im nächsten Paragrafen mit den Kontendaten, auf denen die Miete zu überweisen ist. Ein weiterer Abschnitt ist die Abrechnung und Verteilung der Nebenkosten. Diese Angaben sowie die über die Versorgung mit Warmwasser und Heizung hat der Vermieter detailliert anzugeben.
Weitere Angaben sind die Pflichten des Mieters vor dem Einzug sowie eine Regelung über Einbauten in der Wohnung des Mieters. Auch wie sich Mieter und Vermieter bei Schäden in den Wohnräumen zu verhalten haben, gehört schriftlich im Vertrag fixiert.