Kündigung Tod des Mieters

Kündigung: wenn der Mieter stirbt

Das Mietverhältnis läuft solange, bis eine der Mietparteien den Mietvertrag kündigt oder der Mieter verstirbt. Die Erben des Mieters können, wenn sie es wünschen, dem Vermieter anbieten, dass sie das Mietverhältnis übernehmen. Wollen die Erben keine Übernahme des Mietverhältnisses, kündigen sie die Wohnung mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Das Recht auf eine außerordentliche …

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