Auf Mietvertrag Kostenlos werden Leser über wichtige Aspekte und Vertragsdetails informiert. Weiterhin stellen wir ein Muster als PDF zur Verfügung. In diesem Formular sind die notwendigen Formalien enthalten.
Den Vordruck können Sie einfach herunterladen und ausdrucken. Anschließend sollten Klauseln ausgearbeitet werden, damit es zwischen Vermieter und Mieter nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
Inhaltsverzeichnisst
- Was ist ein Mietvertrag?
- Was muss in einem Mietvertrag stehen?
- Unterschiedliche Arten des Mietvertrages: Kostenlos informieren!
- Mietvertrag: Wann und wie darf die Miete erhöht werden?
- Mietminderung: Wann und wie darf die Miete gemindert werden?
- Weitere Infos: Mietspiegel, Mietpreisbremse und ortsübliche Miete
- Wann ist die Kündigung des Mietvertrages gerechtfertigt?
- Fragen und Antworten zum Mietvertrag
- Muster-Formular: Mietvertrag kostenlos herunterladen!
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Was ist ein Mietvertrag?
Die Mieten werden, insbesondere in Großstädten wie Hamburg, Berlin oder München, immer teurer. Für den Vermieter wäre es daher sinnvoll, immer einen Bewohner auszuwählen, der aktuell bereit ist am meisten zu bezahlen. So würde jedoch ein sehr unruhiges Leben entstehen. Der Mietvertrag bringt Kontinuität in die Wohnsituation.
Mietvertrag: In der Bundesrepublik Deutschland handelt es sich um ein gegenseitiges Rechtsgeschäft, welches die Überlassung der gemieteten Sache (Wohnung) regelt. Der Vermieter stellt den Wohnraum zur Verfügung und der Mieter darf, gegen Bezahlung (Mietzins oder Mietforderung) einziehen und wohnen bleiben. Das Mietrecht wird in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Neben Wohnungen, können auch Grundstückte, Garagen, Häuser und natürlich ein Gewerbe gemietet werden. Pro Jahr werden aktuell bis zu 3 Millionen Mietverträge geschlossen. Häufig werden dabei Muster verwendet. Diese enthalten, ebenso wie das Formular auf dieser Seite, die wichtigsten Bestandteile eines Mietvertrages. Allerdings sollten diese Vordrucke um weitere Abschnitte erweitert werden, um der eigenen Situation gerecht zu werden.
Achtung: Die rechtlichen Bestimmungen zum Mietgeschäft können online nachgeschlagen werden. Mietvertrag Kostenlos verweist hierzu auf die entsprechenden Paragraphen, beginnend beim § 535 BGB, bei Dejure.
Was muss in einem Mietvertrag stehen?
Der Mietvertrag ist für beide Parteien rechtlich bindend. Daher ist es wichtig die notwendigen Informationen darin festzuhalten. Jede Mietvereinbarung, die über ein Jahr hinausreicht, muss mit einem Vertrag geschlossen werden. Der Name beider Vertragsparteien, die Anschrift der Wohnung (Straße, Stockwerk und Lage), der Beginn der Mietvereinbarung, sowie die Höhe der geforderten Miete müssen verankert werden.
Vereinfacht dargestellt kann der Mietvertrag in vier Bereiche eingeteilt werden:
– Kaution
– Miethöhe
– Rechte
– Pflichten
Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Abschnitte zu konkretisieren. Hierzu zählen die Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern, die Menge der Räume und die Nutzungsrechte. Dürfen Trockenboden, Trockenplatz, Terrasse und Waschküche verwendet werden? Auf die Rechte und Pflichten wird nachfolgend noch konkreter eingegangen. Der Vertrag muss von beiden Seiten unterschrieben werden.
Achtung: Mietvertrag Kostenlos verweist an dieser Stelle, bezüglich der Rechte und Pflichten im Mietverhältnis an die Eigentümerverbände. Haus & Grund ist eine entsprechende Anlaufstelle.
Rechte: Worauf hat der Mieter laut Vertrag Anspruch?
Hausrecht: Bei der Übergabe der Wohnung hat auch das Hausrecht an den Vermieter überzugehen. Der Vermieter darf durch dieses Detail sein Eigentum nicht betreten, sofern es der Mieter nicht gestattet hat. Weiter bestehen bleibt jedoch das Zutrittsrecht. Sind Reparaturen oder Modernisierungen durchzuführen oder soll das Mietobjekt untervermietet werden, darf eingetreten werden. Dies ist zuvor mit den Bewohnern abzusprechen und sollte nicht spontan erfolgen.
Instandhaltungsmaßnahmen: Vertraglich werden bestimmte Aufgaben dem Vermieter zugewiesen. Hierbei handelt es sich für gewöhnlich um Schönheitsreparaturen. Diverse Reparaturen werden aber vom Mieter teilweise mitgetragen. Dies kann in Sonderklauseln festgeschrieben werden. Einschränkungen und Regeln werden im Mietrecht definiert. Die Klauseln im Mietvertrag dürfen den gesetzlichen Bestimmungen nicht zuwiderlaufen. Mängel können zu einer berechtigten Mietminderung führen.
Tierhaltung: Hier wird zunächst zwischen Haustieren, sowie Käfig- und Kleintieren unterschieden. Die Haustierhaltung kann auf Kleintiere, sprich Meerschweinchen, Vögel, Fische, Schildkröten, etc. reduziert werden. Hund und Katze brauchen eine ausdrückliche Genehmigung. Wenn der Vermieter einer Partei im Wohnhaus die Haltung solcher Tiere gestattet, muss sie allen Bewohnern gestattet werden.
Familienangehörige: Die Lebens- und Wohnsituation ist Änderungen unterworfen. Der Mieter sollte sich versichern, dass er einen Lebenspartner oder Stiefkind in die Wohnung einziehen lassen darf, ohne das Einverständnis der vermietenden Partei einholen zu müssen. Entfernte Verwandte, sowie Freunde und Bekannte brauchen die Zustimmung vom Vermieter.
Untervermietung: Eine potentielle Weitervermietung ist vertraglich zu regeln. Es kann aber auch festgehalten werden, dass die Untervermietung keiner Bestätigung des Vermieters bedarf. Allerdings ist eine Überbelegung der Wohnung auszuschließen.
Gartennutzung: Große Wohnhäuser haben oftmals einen Gemeinschaftsgarten, der von allen Bewohnern genutzt werden darf. Weiterhin sollte geregelt werden, wer für die Pflege zuständig ist und die Gartengeräte besorgen muss.
Kündigungsfrist: In bestimmten Situationen, darauf gehen wir später noch ein, darf der Vermieter dem Mieter kündigen. Je nach Dauer des Vertragsverhältnisses, sind hierbei bestimmte Fristen zu beachten. Diese sollen ein ausreichendes Zeitfenster gewähren, um sich eine neue Wohnung zu suchen. Im Mietvertrag müssen daher Vorschriften zur ordentlichen und fristlosen Kündigung enthalten sein.
Natürlich kann auf einzelne Abschnitte auch verzichtet werden. Ein Wohnhaus ohne Garten, braucht den entsprechenden Passus nicht. Studenten werden hingegen von einer Klausel zur Untervermietung am ehesten profitieren.
Achtung: Mietvertrag Kostenlos weist darauf hin, dass weitere Rechte aus der entsprechenden Wohnlage, der Situation der Vertragsparteien oder dem Verwendungszweck ergeben können. Diese wären entsprechend in den Vertrag aufzunehmen.
Pflichten: Welche Auflagen muss der Mieter erfüllen?
Natürlich haben die Bewohner nicht nur Rechte, sie müssen auch ihren Pflichten nachkommen. Diese haben häufig, aber nicht nur, etwas mit der vertraglich geregelten Zahlung zu tun. Nachfolgend werden die wichtigsten Pflichten im Mietvertrag aufgeführt.
Schlüsselaufbewahrung: Der Bewohner erhält vom Eigentümer Schlüssel für das Haus, die Wohnung und gegebenenfalls die Garage. Diese sind aufzubewahren und im Verlustfall muss eine Meldung gemacht werden. Die Anzahl der ausgeteilten Schlüssel kann im Vertrag festgehalten werden.
Mietforderung: Wie viel Miete muss im Monat gezahlt werden? Zudem kann eine Vereinbarung erfolgen, dass in den nächsten X Jahren keine Erhöhung stattfinden wird. Ein nützlicher Abschnitt erklärt, dass eine Änderung bei der Miethöhe schriftlich vorgelegt werden muss. Es kann sogar eine Höchstmiete während des gesamten Mietverhältnisses festgeschrieben werden.
Mietkaution: Der Vermieter kann eine Kaution vom Mieter fordern. Diese kann für gewöhnlich auch in Raten gezahlt werden. Die Höhe dieser Sicherheit ist schriftlich zu fixieren. Nach Beendigung des Wohnverhältnisses muss der Betrag zurückgezahlt werden. Bis zu drei Monate hat der Eigentümer meist Zeit.
Betriebskosten: Mit dem Mietzins können weitere Kosten abgedeckt sein. Dies ist vertraglich festzuhalten. Ebenso muss aufgeschrieben werden, welche zusätzlichen Betriebskosten von Mieterseite zu übernehmen sind. Hierbei kann es sich um Heizung und Warmwasser, die Wasserversorgung oder Müllabfuhr handeln. Stromkosten laufen nicht über den Mietvertrag. Hier sollten Preise auf www.strom-anmelden.eu verglichen werden. Es wird zwischen dem Pauschalbetrag oder der Vorauszahlung unterschieden. Kosten werden hier häufig nach einem Betriebsschlüssel verteilt, welcher sich anhand der Größe des Wohnraumes orientiert.
Mängel melden: Es darf nicht gewartet werden, bis sich ein Mangel verschlimmert oder ein kritisches Maß angenommen hat. Ein Mietmangel ist sofort beim Vermieter anzuzeigen, damit dieser frühzeitig handeln kann.
Bauliche Veränderungen: Diese sind vom Mieter zu akzeptieren, sofern die Wohnqualität verbessert wird oder der Vermieter Energie oder Wasser sparen kann. Bauliche Änderungen müssen drei Monate vor Beginn der Arbeiten beim Mieter angekündigt werden.
Auszug: Bei einem Auszug müssen die Räumlichkeiten besenrein zurückgelassen werden. Die Schlüssel sind dem Vermieter zu übergeben.
Häufig wird die Hausordnung dem Vertrag beigefügt. Der Passus: „Die Hausordnung wird, falls beigefügt, zum Bestandteil des Vertragsschlusses“ ist zu beachten. Mietvertrag Kostenlos empfiehlt daher auch die Hausordnung vor der Unterschrift gründlich zu lesen.
Einige Nebenkosten werden über die Vorauszahlungen abgedeckt. Grundsätzlich können Vermieter sparen, wenn auf www.gas-anmelden.de ein Vergleich durchgeführt wird.
Achtung: Weitere Pflichten können sich aus gesonderten Situationen, der Lage und der Nutzung des Wohnraumes ergeben. Diese Details wären beim Vertragsschluss aufzunehmen.
Unterschiedliche Arten des Mietvertrages: Kostenlos informieren!
Bei den Mietverträgen kommen unterschiedliche Arten in Betracht. Sie alle bedürfen der Schriftform und haben die Pflichten und Rechte aus der Vereinbarung zu beschreiben. Die nachfolgenden Vertragsformen sind üblich.
Indexmietvertrag: Bei diesem Vertragsabschluss wird eine automatische Erhöhung der Miete, zumeist anhand der Lebenshaltungskosten, einkalkuliert. Für beide Parteien ist somit bekannt, wann und in welchem Ausmaß sich die Mietforderung erhöhen wird. Die Willkür von Vermietern bei einer Mieterhöhung wird somit ausgeschlossen.
Staffelmietvertrag: Ähnlich wie beim Indexmietvertrag findet eine geregelte Mieterhöhung statt. Hier wird jedoch eine jährliche Mietsteigerung festgeschrieben.
Befristeter Mietvertrag: Die Vereinbarung zur Überlassung des Wohneigentums wird hier für eine begrenzte Dauer geschlossen. Daher wird der befristete Mietvertrag auch als Zeitmietvertrag bezeichnet.
Unbefristeter Mietvertrag: Dieser Vertragsabschluss ist in Deutschland die Regel. Die festgelegten Rechte und Pflichten sind gültig, bis die gesetzmäßige und vertragsgerechte Kündigung einer Partei erfolgt.
Jeder dieser Verträge kann mit bestimmten Klauseln ausgestattet werden, welche die Wohnungsüberlassung regeln.
Achtung: Mietvertrag Kostenlos weist darauf hin, dass beim Index- und Staffelmietvertrag keine weitere Erhöhung, als die festgelegte Steigung, stattfinden darf.
Mietvertrag: Wann und wie darf die Miete erhöht werden?
Die Erhöhung darf nicht nach eigenem Ermessen des Vermieters bestimmt werden. Zunächst ist eine Frist von einem Jahr nach dem Bezug durch den Mieter oder der letzten Erhöhung einzuhalten. Die Steigerung wird weiterhin mit einer Frist von drei Monaten gültig. Gültigkeit besitzt die Mieterhöhung bei einer Angleichung an die Vergleichsmiete der jeweiligen Umgebung.
Hierbei sind dem Vermieter jedoch Grenzen gesetzt. Er darf die Miete nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen. In angespannten Regionen ist das Maximum sogar auf 15 Prozent festgelegt worden. Die Berechtigung auf eine Mietsteigerung kann sich auch aus Modernisierungsmaßnahmen ergeben.
Der Mieter kann sich der Forderung verweigern, sofern ein berechtigter Grund vorliegt. Würde der Vermieter die Erhöhung mit einer Ausstattung gehobener Klasse begründen, die Wohnung gehört jedoch nur dem unteren Durchschnitt an, wäre der Einwand beispielsweise gerechtfertigt.
Achtung: Die Mieterhöhung hat schriftlich zu erfolgen und sollte eine Begründung enthalten. Hierbei kann es sich um drei Vergleichsmieten oder ein Beifügen des Mietspiegels handeln. Vielleicht ist ein Umzug aber wirtschaftlich sinnvoller. Nähere Informationen gibt es auf www.umzug-checkliste.org.
Mietminderung: Wann und wie darf die Miete gemindert werden?
Auch für den Vermieter sind im Vertrag Pflichten festgelegt. Können diese nicht eingehalten werden, hat der Mieter das Recht eine Minderung durchzuführen. Problematisch ist hierbei, dass die Höhe der zurückgehaltenen Forderung selber festgelegt wird.
Die Mietminderung kann mit einer defekten Heizung, Ruhestörung durch die Nachbarn oder weiteren Gründen erfolgen, welche den Gebrauch der Wohnung laut Vertrag einschränken. Allerdings muss der Vermieter zuvor in Kenntnis gesetzt und ihm die Gelegenheit zur Korrektur des Mangels gegeben werden. Es ist ratsam hierbei eine Frist zu setzen und immer freundlich zu bleiben.
Bei selbstverursachten Schäden kann natürlich keine Mietminderung durchgesetzt werden. Die Höhe der Minderung sollte von der Beeinträchtigung abhängig gemacht werden. Bei einem Ausfall der Heizungsanlage könnte im Winter die gesamte Miete zurückgehalten werden. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Bewohnen nicht möglich ist. In den warmen Monaten wäre diese Sanktion zu stark gewählt.
Achtung: Wenn der Mangel selbst behoben wird und dadurch ein größerer Schaden besteht, können die gesamten Kosten auf den Mieter umgelegt werden. Mietvertrag Kostenlos informiert zudem darüber, dass Kinderlärm eine zumutbare Geräuschquelle ist.
Weitere Infos: Mietspiegel, Mietpreisbremse und ortsübliche Miete
Einige Begriffe werden im Zuge einer Mietpreiserhöhung sehr häufig genannt und sollten dementsprechend bekannt sein.
Ortsübliche Vergleichsmiete: Die Definition dieser Begrifflichkeit findet im § 558 Abs. 2 BGB statt. Es handelt sich um gezahlte Mietforderungen für vergleichbare Wohnungen. Diese müssen im gleichen Ort oder in der Gemeinde bezahlt werden. Die Ausstattung, Lage, Größe und Art der Wohnung haben hierbei ähnlich zu sein. Die Betrachtung zielt auf die letzten vier Jahre ab.
Mietspiegel: Der Mietspiegel ergibt sich gewissermaßen aus der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er stellt eine Zusammenfassung dar und wird von Mieter- und Vermieterverbänden genutzt. Diese Aufstellung wird häufig als Begründung für eine Mieterhöhung beigefügt.
Mietpreisbremse: Auf Mietvertrag Kostenlos wollen wir auch auf diese neu eingeführte Reglementierung eingehen. Am 01. Juni 2015 wurde das Gesetz zur Mietpreisbremse eingeführt. Es soll bei Neu- und Wiedervermietungen von Wohnungen eine Begrenzung herbeiführen. Der Unterschied zur Kappungsgrenze von maximal 15 Prozent liegt im Mietverhältnis. Diese Grenze greift bei Bestandsmieten. Die Mietpreisbremse greift bei Neu- und Wiedervermietungen. Das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete darf hier nur um maximal 10 Prozent angehoben werden. Die Bundesländer legen fest, wo die Bremse greifen soll.
Die Mietpreisbremse wird in den §§ 556d bis 557b BGB abgehandelt.
Achtung: Es besteht keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Mietspiegels. Daher fehlt dieser in kleineren Gemeinden noch häufig. Bei einer Erhöhung wird entsprechend auf die ortsübliche Vergleichsmiete zurückgegriffen.
Wann ist die Kündigung des Mietvertrages gerechtfertigt?
Ist der Mietvertrag unbefristet, hat der Mieter jederzeit das Recht zur Kündigung. Eine Frist von drei Monaten ist hierbei, unabhängig von der Wohndauer, einzuhalten. Alte Verträge, wo gesonderte Fristen vereinbart wurden, sind in ihrer Form jedoch gültig.
Eine Sonderkündigung steht dem Mieter zu, wenn der Vermieter eine Modernisierung durchführen lässt oder die Miete anhebt. In diesem Fall hat der Mieter einen Monat nach Bekanntwerden Zeit zu kündigen und muss einen weiteren Monat später ausziehen. Solange ist die Miete auch noch zu bezahlen. Bei einer erheblichen Gesundheitsgefährdung und Mängeln, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, kann eine fristlose Kündigung erfolgen.
Der Vermieter darf eine Kündigung aussprechen, wenn der Mieter den Mietzins nicht bezahlt oder dies regelmäßig verspätet macht. Möchte der Eigentümer seine Wohnung selber nutzen oder den engsten Angehörigen überlassen, so ist eine Mietkündigung ebenfalls zulässig. Eine Begründung muss hier jedoch erfolgen. Eine Verwertungskündigung ist weiterhin möglich. Hierbei steht dem Vermieter eine wirtschaftlichere Möglichkeit zu, die er nutzen möchte. Der Abriss des bestehenden Gebäudes für einen Neubau wäre beispielhaft zu nennen. Ein Mieter, der bereit ist mehr zu bezahlen, ist nicht zulässig.
Achtung: Mietvertrag Kostenlos empfiehlt bei einer geplanten Kündigung im Zweifel beim ortsbekannten Mietverein nachzufragen.
Fragen und Antworten zum Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist in vielerlei Hinsicht bindend. Daraus ergeben sich Vorteile, aber auch Nachteile. Mietvertrag Kostenlos empfiehlt beim Vertragsabschluss schon vorauszudenken. Der nachfolgende Abschnitt behandelt Fragen, die sich die jeweiligen Parteien stellen sollten.
Was Mieter wissen müssen!
Rechtliche Konsequenzen ergeben sich häufig aus der Unkenntnis des Mieters. Hier werden wichtige Aspekte beleuchtet.
1. Wie viele Schlüssel dürfen Mieter besitzen?
Eine Einzelperson darf zwei Schlüssel für Wohnung und Haus besitzen. Je weiteres Mitglied im Haushalt erweitert sich die Anzahl jeweils um eins. Natürlich können mit dem Vermieter gesonderte Regeln bestimmt werden. Bei Verlust ist der Vermieter zu informieren.
2. Ist eine gewerbliche Nutzung zulässig?
Dies ist vom Einzelfall abhängig. Bürotätigkeiten ohne Publikumsverkehr müssen jedoch, weil niemanden ein Nachteil entsteht, genehmigt werden. Gehen Angestellte ein und aus, kann der Vermieter seine Erlaubnis verweigern.
3. Wer ist bei einer Wohngemeinschaft Mieter?
Unter Studenten kommt diese Wohnform häufig vor. Wer den Vertrag unterzeichnet, ist auch für die Einhaltung von Pflichten zuständig. Alternativ können alle Mieter als Hauptmieter oder jeder Bewohner als eigenständiger Mieter eingetragen werden.
Was Vermieter wissen müssen!
Auf Mietvertrag Kostenlos sollen auch die Vermieter nicht zu kurz kommen. Hier werden ebenfalls Fragen des Eigentümers geklärt.
1. Darf ein Schlüssel für die Wohnungen der Mieter einbehalten werden?
Nein, es müssen alle Schlüssel übergeben werden. Ein Notfall-Schlüssel darf, nach Absprache mit dem Mieter, zurückgelegt werden. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
2. Was darf in der Hausordnung verankert sein?
In einer Hausordnung können Regeln zu Lärm, Schmutz oder der Nutzung von gemeinsamen Räumen festgelegt werden. Die Reinigung des Treppenhauses, das Räumen der Gehwege von Schnee und Eis, sowie das Fegen des Hofes bedürfen jedoch einer vertraglichen Regelung.
3. Dürfen Messies und Mietnomaden gekündigt werden?
Bleibt die Wohnung hierbei reinlich und werden andere Mieter nicht gestört, ist dies nicht immer möglich. Ist eine akute Gefährdung der Wohnung gegeben oder werden die anderen Bewohner gestört, ist eine fristlose Kündigung auszusprechen.