Muster Kündigung Mieter->Vermieter
Wenn ein Mieter aus seiner Mietwohnung ausziehen will, muss er vorher eine rechtswirksame Kündigung gegenüber dem Vermieter erklären, um auch rechtzeitig und ohne rechtliche und finanzielle Nachteile aus der Wohnung ausziehen zu können. Dem Vermieter gegenüber rechtlich wirksam zu kündigen gehört dabei zu den Pflichten, die dem Mieter aus dem geschlossenen Mietvertrag entstehen. Dabei ist unerheblich, ob der Mietvertrag mündlich oder schriftlich geschlossen wurde. Die Kündigung beim Vermieter muss auf jeden Fall schriftlich erfolgen und auch der Zugang beim Vermieter sollte auf jeden Fall für den Fall von Streitigkeiten nachweisbar sein.
Dafür müssen ein paar Punkte unbedingt beachtet werden, um teure Fehler mit weiteren Kosten zu vermeiden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Mietvertrag nach der Kündigung weiter läuft und auch die Pflicht zur Mietzahlung fortbesteht, obwohl man längst ausgezogen ist. Die Gründe für den Umzug und Wechsel der Wohnung sind vielschichtig – vom größeren Raumbedarf wegen Familienplanung, Wechsel des Arbeitsplatzes, Kosten der Wohnung etc. reicht das Spektrum. In jedem Fall darf der Umzugsstress aber nicht dazu führen, beim Kündigen unwirksam zu kündigen.
Kündigungsfrist beachten
Mieter müssen zunächst auf jeden Fall die rechtlich bindende Kündigungsfrist beachten, wenn sie dem Vermieter kündigen. Wenn es sich um einen unbefristeten Mietvertrag handelt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist (3 Monate). Vorrang hat aber gegenüber der gesetzlichen Regelung der Kündigungsfrist im BGB immer der schriftliche Mietvertrag. Es kann also auch bei einem unbefristeten Mietvertrag eine kürzere Kündigungsfrist vorliegen. Dazu muss der Mieter in seinen Mietvertrag sehen, welche Frist genannt wird. Sollte die Kündigungsfrist kürzer als die gesetzliche von 3 Monaten sein, gilt tatsächlich, was im Vertrag steht.
Für den rechtswirksamen Zugang der Kündigung beim Vermieter ist wichtig, dass die schriftliche Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Monates dem Vermieter zugeht. Für die Wirksamkeit der Kündigung ist beim Vermieter kündigen übrigens völlig unerheblich, ob diese Kündigung inhaltlich begründet wird. Zwar ist die Schriftform erforderlich, aber keine Begründung. Auch ist unwichtig, wie lange der Mieter bereits in der Mietwohnung lebt
Wer muss unterschreiben?
Wichtig ist auch, dass die Kündigung von allen Hauptmietern des Mietvertrages erfolgt, also auch unterschrieben wird. Nur dann ist sie wirksam. Auch wenn es einen Untermieter gibt, ist die Kündigung nur durch den Untermieter zum Beispiel nicht wirksam.
Zugang der Kündigung an den Vermieter nachweisen
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen – sie sollte aber auch zur Sicherheit immer per Einschreiben verschickt werden, um den Nachweis des rechtzeitigen Zuganges beim Vermieter zu haben. Sonst könnten bei einem Rechtsstreit wichtige Fristen als versäumt gelten, weil der Nachweis nicht erbracht werden kann. Beim Einschreiben sollte mindestens das Übergabe-Einschreiben gewählt werden, weil dort der Vermieter den Empfang per Unterschrift bestätigen muss.
Beim Einwurf-Einschreiben erfolgt lediglich der Vermerk des Briefträgers, dass er den Brief beim Empfänger (Vermieter) eingeworfen hat, zum Beispiel im Briefkasten. Das reicht nicht für einen eindeutigen Nachweis. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, verschickt die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Dann erhält der Mieter beim Vermieter kündigen einen Rückschein, auf dem der Vermieter den Empfang des Kündigungsschreibens quittiert hat. Weitere Möglichkeiten wären die persönliche Übergabe an den Vermieter (unter Zeugen und / oder gegen Quittung) oder (bei einem streitigen Rechtsverhältnis) durch den Gerichtsvollzieher.
Was muss in der Kündigung stehen?
Außer der Schriftform und der Unterschrift der Hauptmieter gibt es zwar keine formal rechtlichen Vorgaben für eine rechtswirksame Kündigung. Allerdings sollten sicherheitshalber die Namen und Adressdaten von Mieter und Vermieter aufgeführt sein. Auch der Kündigungswille muss dem Schreiben klar zu entnehmen sein. Auch der Zeitpunkt, an dem das Mietverhältnis enden soll, sollte nicht fehlen. Sinnvoll ist auch die Bitte um eine schriftliche Bestätigung durch den Vermieter, wenn der Mieter dem Vermieter kündigen will. Um alle Zweifel auszuräumen, kann auch der Hinweis aufgenommen werden, dass beim Verpassen der rechtmäßigen Kündigungsfrist die Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam werden soll.
Fristlose Kündigung
Die fristlose Kündigung durch den Mieter stellt beim Mietvertrag und Vermieter kündigen eine absolute Ausnahme dar. Sie ist nur möglich, wenn die Wohnung nicht vertragsgemäß genutzt werden kann (z. B. Gesundheitsgefährdung) oder bei bestimmten Modernisierungsmaßnahmen. Hier sollte sich der Mieter aber ausführlich rechtlich beraten lassen, inwieweit ihm das Recht zur fristlosen Kündigung an den Vermieter auch tatsächlich zusteht.
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