Mietvertrag Garage & Stellplatz

Mietvertrag Garage & Stellplatz

Bei der Erstellung eines schriftlichen Mietvertrags für Garage und Stellplatz ist darauf zu achten, dass alle wichtigen Punkte schwarz auf weiß niedergeschrieben sind. Alle mündlichen Zusagen müssen brieflich niedergelegt werden. Der Vertrag wird erst unterzeichnet, wenn Sie vollständig zufrieden sind. Bei Anmietung eines Stellplatzes oder der Garage gilt in jedem Fall:

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Mieters und Vermieters
  • Genaues Mietobjekt, also welche Art von Objekt angemietet wird
  • Mietdauer (unbefristet oder fristgerecht?) und Kündigungsfristen
  • Wer kann den Vertrag kündigen und welche Fristen für die Kündigung einzuhalten sind
  • Höhe der Miete und wann es bezahlt werden sol
  • Kaution bei Bedarf (z. B. für den Schlüssel zum Garagentor)

Was brauche ich für den Mietvertrag für Garage & Stellplatz?

Das Objekt muss so exakt wie möglich formuliert werden. Einige Details, wie Adresse, genauer Bereich, die Schlüsselanzahl (falls vorhanden), sind in diesem Dokument festzuhalten. Einige Dokumentationen, wie die Beschreibung der Garage und das Übergabeprotokoll, sollten bei der Anmietung des Garagenraumes, Stellplatzes als „Anhang“ beigefügt werden. Dies wird Bestandteil des Vertrages.

Mietkosten im Mietvertrag für Garage und Stellplatz

Die Mietehöhe kann zwischen Mieter und Vermieter frei vereinbart werden. Sollte der Vermieter die Befreiung von der Mehrwertsteuer verweigern, muss der Mieter zu der Pacht zusätzlich die Mehrwertsteuer zahlen.

Vertragsdauer

Die Laufzeit des Vertrages kann frei festgelegt werden. Parteien können sich einigen, ob der Mietvertrag unbefristet oder befristet sein soll. Bei einem begrenzten Zeitraum ist es möglich, die Mietvereinbarung automatiert zu verlängern. Ist ein befristeter Mietvertrag vereinbart, endet der Mietvertrag mit Ablauf der im Vertrag vereinbarten Frist, ohne dass es eine Kündigung notwendig ist.

Mietwohnung und Stellplatz

Normalerweise gibt es heutzutage bei einer Mietwohnung einen Parkplatz für das Auto. Dies ist nicht nur in hochwertigen Mietobjekten vorgesehen und kann in jeder Vertragsform einfach geregelt werden. Was aber, wenn Sie Garagen oder Stellplätze separat vermieten möchten? Wie die Erfahrung zeigt, reicht eine formlose Vereinbarung auf einem Blatt Papier nicht aus.

Der Mietvertrag für Garagen und Stellplätze berücksichtigt alle Merkmale dieses bestimmten Mietobjekttyps – zum Beispiel die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen, oder klare Regeln für die ordnungsgemäße Nutzung, Reinigung und den Winterdienst.

Was regelt der Mietvereinbarung für Garage & Stellplatz?

  • Vermietung von Garagen, Parkplätzen und Carports für zugelassene Autos, Motorräder, Wohnmobile, Anhänger oder Boote
  • Auswahl zwischen temporärer oder permanenter Miete
  • Ob eine Kaution hinterlegt werden muss und wenn ja, wie diese gezahlt wird
  • Ob die Zahlung für einen Stellplatz in bar, per Lastschrift oder per Überweisung erfolgen soll.
  • Bei Bedarf kann die Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
  • Falls gewünscht, fügen Sie eine bestehende Verordnung über die Nutzung des Stellplatzes in den Vertrag mit ein
  • Möglichkeit zur Vertragsverlängerung
  • Zusätzliche Kosten – zum Beispiel Reparatur- oder Renovierungskosten – und wenn ja, wie sollte der Mieter diese bezahlen

Vermieter und Mieter sollten eine vollständig ausgeführte Vereinbarung zur Anmietung eines Stellplatzes oder einer Garage in den Dateiformaten PDF und DOCX erhalten (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word). Drucken, unterschreiben – fertig!

Kann ein Vermieter die Anmietung einer Garage oder eines Stellplatzes kündigen?

Wenn die Garage / der Stellplatz im Mietvertrag – oder im Anhang zu diesem Vertrag – aufgeführt ist, liegt eine gesetzliche Vereinbarung vor, die in Bezug auf die Garage oder den Stellplatz nicht rechtlich getrennt werden kann. Der Vermieter kann Ihnen daher die Nutzung des Garagenstellplatzes allein in Verbindung mit einem Mietvertrag widerrufen.
Eine Kündigung wäre nur möglich, wenn ausreichend Gründe für eine Annullierung des Mietvertrags vorliegen. Parteien können eine gemietete Garage oder einen angemieteten Stellplatz nicht separat stornieren.

Garage/Stellplatz Untervermietung: worauf zu achten ist

In den meisten Fällen werden die Wohnung und die Garage/Stellplatz zusammen vermietet, der Mieter verfügt jedoch über kein Auto, sodass kein Parkplatz erforderlich ist. Eine Untervermietung ist dann unter Umständen möglich – allerdings nur mit Zustimmung des Immobilienbesitzers (§ 540 BGB). In dieser Konstellation sind die Hauptmieter und Untermieter keine Eigentümer. Wenn der Vermieter einer Untervermietung zustimmt, kann der Mieter den Preis bestimmen, den er von der Untervermietung erhält. Wenn die Wohnung und die Garage nach einem allgemeinen Vertrag vermietet werden, kann der Mieter das Sonderkündigungsrecht nicht ausüben, wenn der Vermieter der Anmietung der Garage widerspricht. Wichtig: Wenn das Hauptmietverhältnis endet, bleibt der Untermietvertrag hypothetisch bestehen. Der Eigentümer hat jedoch nach Ablauf des Hauptmietverhältnisses das Recht auf einen Räumungsbescheid. Wer als Mieter einer Wohnung mit Garage den Hauptmietvertrag aufkündigt, muss daher auch den Untermieter der Garage rechtzeitig kündigen. Denn der Eigentümer kann auf Räumung klagen, wenn der Untermieter die Garage weiter nutzt. Daher ist es ratsam, im Untermietvertrag eine eher kurze Kündigungsfrist zu vereinbaren.

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