Unbefristeter Mietvertrag Haus

Unbefristeter Mietvertrag Haus

Wer sich dazu entscheidet ein Haus zu mieten, sollte sich vorab mit den Details im Mietvertrag vertraut machen. Grundsätzlich unterscheidet sich ein unbefristeter Mietvertrag für ein Haus nicht vom Mietvertrag für Wohnungen. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass das deutsche Mietrecht keine Sonderregelungen vorsieht, wenn ein ganzes Haus angemietet werden soll. Dennoch gibt es einiges zu beachten. Lesen Sie alles zum Thema in diesem Ratgeber.

Bei allen Verträgen gilt: in Ruhe lesen und gründlich studieren. Das bezieht sich natürlich auch auf Mietverträge für Häuser. Wer sich unsicher mit den darin enthaltenen Formulierungen ist, sollte das Schriftstück einem Experten zur Überprüfung vorlegen.

Das Kleingedruckte lesen

Wichtig ist, dass Sie den Mietvertrag vollumfänglich in Augenschein nehmen. Das bedeutet, dass das Kleingedruckte in den Fokus Ihrer Aufmerksamkeit rücken sollte. Schließlich hat das deutsche Mietrecht in der vergangenen Zeit einige Änderungen erleben dürfen. Und so kommt es nicht selten vor, dass auch heute noch zahlreiche Mietverträge im Umlauf sind, welche veraltete Klauseln enthalten, die heute keine Gültigkeit mehr haben. Sie sollten den Vertrag deshalb keinesfalls gleich vor Ort unterschreiben. Nehmen Sie sich stattdessen ein Exemplar mit nach Hause, damit Sie dieses ganz in Ruhe durchgehen können.

Ohne Mietvertrag in Österreich

Wer sich für die Hausanmietung in Österreich entscheidet, muss theoretisch keinen schriftlichen Mietvertrag unterschreiben. Sobald sich Mieter und Vermieter einig sind, kann auch eine mündliche Absprache vereinbart werden. Auf derartige Vereinbarungen ist jedoch kein hundertprozentiger Verlass. Denn sollte es doch mal zu Streitigkeiten kommen, liegt das Schriftstück klar im Vorteil.

Unbefristeter Mietvertrag für ein Haus: Kein Schutz vor Kündigung

Der unbefristete Mietvertrag ist im deutschen Mietrecht Standard. Dennoch wird auch bei der Anmietung von Häusern das Thema Eigenbedarf immer wieder angesprochen. Bei der Eigenbedarfskündigung handelt es sich um die einzige Möglichkeit auf legaler Ebene, den Mieter zu kündigen, ohne dass dieser sich vertragswidrig verhalten hat. Sofern Sie einen unbefristeten Mietvertrag unterschrieben haben, heißt das nicht, dass Sie damit vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt sind. Ganz im Gegenteil: Erst der unbefristete Mietvertrag für ein Haus macht es dem Vermieter überhaupt möglich, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.

Unbefristeter Mietvertrag: Was bedeutet das?

Ein unbefristeter Mietvertrag gibt an, dass dieser solange Bestand hat, bis das Mietverhältnis gekündigt wird, da im Vorfeld keine Mietdauer festgelegt wurde. Doch auch wenn der Mietvertrag keine feste Laufzeit beinhaltet, so bedeutet das nicht, dass Sie vor einer Eigenbedarfskündigung geschützt sind. Der Vermieter hat jederzeit das Recht Eigenbedarf anzumelden. Würde der Mietvertrag stattdessen eine unbefristete Laufzeit enthalten, muss sich der Vermieter bis zum Ablauf dieser Frist gedulden. Erst danach hätte dieser das Recht, das Mietverhältnis aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen.

Welche Angaben muss ein unbefristeter Mietvertrag für ein Haus enthalten?

Im Mietvertrag müssen sowohl der Vermieter, als auch der Mieter aufgeführt werden. Folgende Angaben sind dazu erforderlich:

  • Vorname
  • Nachname
  • aktuelle Anschrift

Sofern mehrere Personen in das angemietete Haus einziehen, sollten diese ebenfalls im Mietvertrag aufgelistet werden und diesen auch gemeinsam unterschreiben. Nur wenn alle Einziehenden unterschrieben haben, sind diese auch Mieter. Das betrifft natürlich keine Minderjährigen. Dennoch sollten diese ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt werden. Dies hat den einfachen Hintergrund, dass der Vermieter diese Angaben braucht, um seine Nebenkostenabrechnung aufzusetzen. Weitere Angaben müssen nicht zwangsläufig im Mietvertrag festgehalten werden. Allerdings sind diese dennoch erforderlich und werden in Form der sogenannten Selbstauskunft abgefragt. Das betrifft folgende Angaben des Mieters:

  • Beruf
  • Arbeitssituation
  • Monatliches Nettoeinkommen

Alle Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das betrifft natürlich auch die Angaben zu Ihrer finanziellen Sicherheit. Sofern die Miete für das Haus Dreiviertel des monatlichen Nettoeinkommens übersteigt, ist es Ihre Pflicht den Vermieter darüber zu informieren.

Des Weiteren müssen Angaben zur Mietsache im Vertrag festgehalten werden. Das bedeutet, dass das zu vermietende Haus ausführlich und korrekt beschrieben sein muss. Zu den wichtigsten Angaben gehört natürlich die Anschrift des Objektes. Aber auch die Art der Nutzung, die Lage des Hauses und der aktuelle Zustand sind von Bedeutung für den Mietvertrag. Darüber hinaus müssen die Konditionen zur Miete geklärt werden. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, die Größe des Hauses korrekt anzugeben. Die Mietkonditionen umfassen folgende Angaben:

  • Kalt- und Warmmiete
  • Nebenkosten
  • Mietdauer
  • Mietbeginn
  • Kaution
  • Parkmöglichkeiten

Der Vermieter sollte außerdem die Hausordnung aushändigen. Außerdem müssen im Mietvertrag Angaben zur Mietzahlung gemacht werden. Hier müssen die Zahlungsart und das Zahlungsziel festgehalten werden. Die Barzahlung der monatlichen Miete ist eher unüblich. Die gängigen Bezahloptionen beziehen sich auf die Einzugsermächtigung oder die Überweisung auf das Konto des Vermieters.

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