Index Mietvertrag

Index Mietvertrag

Die Art und Weise, wann und wie Vermieter die Miete erhöhen können, hängt auch von der Art des Mietvertrages ab. Eine Sonderform stellt dabei der Index Mietvertrag da, bei dem die Mietpreiserhöhung an einen bestimmten Indexwert, dem Verbraucherpreisindex, gekoppelt ist.

Mieterhöhung nach Verbraucherpreisindex

Der Verbraucherpreisindex wird in Deutschland durch das Statistische Bundesamt ermittelt. In diesem wird gemessen, wie sich die Preise bei Waren und Dienstleistungen in Deutschland von Monat zu Monat entwickeln. Dazu stellt das Bundesamt einen Warenkorb zusammen, der rund 750 Waren und Dienstleistungen beinhaltet. Zu diesen zählen beispielsweise Lebensmittel, Bekleidungen, Autos, Versicherungen oder Friseurkosten. Jeden Monat werden die Preise für diesen Warenkorb ermittelt und die Veränderung im Verbraucherpreisindex abgebildet.

Der Index Mietvertrag erlaubt es Vermietern, die Miete an den Verbraucherpreisindex anzupassen. Steigen also die Lebenserhaltungskosten in Deutschland, dann kann der Vermieter die Miete erhöhen. Dies darf jedoch nur im gleichen Prozentsatz erfolgen. Bei einer Erhöhung des Verbraucherpreisindex um zwei Prozent ist also auch nur eine Erhöhung der Nettomiete um zwei Prozent zulässig. Zudem hat ein Mieter technisch gesehen auch das Recht, die Miete zu senken, sollte der Index ebenfalls sinken. In der Realität ist ein Rückgang der Lebenserhaltungskosten in Deutschland allerdings sehr unwahrscheinlich.

Die Vorteile für Mieter und Vermieter

Der Index Mietvertrag bringt einige Vorteile für den Vermieter mit sich. So kann er beispielsweise auch die Miete erhöhen, selbst wenn diese bereits über dem ortsüblichen Niveau liegt. Dies erlaubt höhere Mieten als bei Mietverträgen, die sich am Mietspiegel orientieren. Hinzu kommt, dass die Lebenserhaltungskosten praktisch jedes Jahr stiegen, sodass die Miete im gleichen Maße erhöht werden kann. Eine Erhöhung muss zudem nicht begründet werden, da der Grund direkt im Mietvertrag festgeschrieben wurde.

Auch für Mieter bietet eine Index Mietvertrag ein paar Vorteile. Auf der einen Seite gibt er eine gewisse Planungssicherheit. So können übertriebene Mieterhöhungen praktisch ausgeschlossen werden, da sich Verbraucherpreisindex selten oberhalb der 3 Prozent bewegt. Besonders in Städten, in denen die Mieten in kurzer Zeit sehr stark steigen, profitieren Mieter von einem Index Mietvertrag.

Grenzen der Vertragsform

So vorteilhaft ein Index für Vermieter sein kann, gibt es aber auch ein paar Einschränkungen. So darf die Miete nicht mehr als 50 Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Ist dies der Fall, dann werden die Kriterien des Mietwuchers erfüllt. Es gibt also Grenzen, die sich selbst mit einem Index Mietvertrag nicht überschreiten lassen.

Darüber hinaus ist der Vermieter an den Verbraucherpreisindex gebunden und darf die Miete maximal um die Steigerung der Lebenskosten erhöhen. Selbst wenn in der Region die Mieten gerade generell stark steigen, ist eine Mieterhöhung, die den Verbraucherpreisindex überschreitet nicht zulässig. Gleiches gilt auch für eine Erhöhung aufgrund von energetischen Sanierungen oder Wohnwertverbesserungen. Auch diese können nicht einfach so auf die Miete umgelegt werden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Sanierung aufgrund gesetzlicher Vorgaben erfolgt ist.

Mieterhöhung maximal einmal im Jahr

Auch wenn der Verbraucherpreisindex in jedem Monat ermittelt wird, können Vermieter nicht jeden Monat auch direkt die Miete anpassen. Wie bei anderen Mietverträgen auch muss zwischen zwei Erhöhungen der Miete mindestens ein Jahr liegen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Mieter und Vermieter sich darauf einigen, die Erhöhung erst ab einem bestimmten Prozentsatz vorzunehmen. Wird beispielsweise festgehalten, dass die Mieterhöhung erst nach einem Anstieg des Verbraucherpreisindex um zehn Prozent erfolgt, können Mieter eine Erhöhung der Miete für ein paar Jahre ausschließen.

Die Mieterhöhung erfolgt zudem nicht automatisch. Der Vermieter muss seinen Mieter schriftlich von der neuen Nettomiete in Kenntnis setzen. Dabei ist er auch verpflichtet, die genaue Errechnung der neuen Miete, inklusive der Zahlen des Verbraucherpreisindex anzugeben. Fehlen diese Zahlen, dann ist die Mieterhöhung unzulässig. Wurden dagegen alle Informationen korrekt an den Mieter weitergegeben, dann tritt die Mieterhöhung ab dem übernächsten Monat in Kraft.

Index Mietvertrag anfordern