Mietrechtstreit vor Gericht: Das sollten Mieter wissen
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, sollten Mieter ihre Forderungen vor Gericht durchsetzen.
Wer seinen Vermieter verklagen möchte, sollte einen Anwalt beauftragen.

Mieter und Vermieter streiten sich immer mal wieder, das ist nichts Ungewöhnliches. Wenn es zu überhaupt keiner Einigung zwischen beiden Parteien kommt, landet der Fall vor Gericht – und dann kann es teuer werden.

Mietrechtstreit: Hohe Kosten können anfallen

Mieter und Vermieter sollten beachten, dass ein Streit um die Mietsache oder den Mietvertrag vor Gericht richtig teuer werden kann. Denn die Partei, die am Ende verliert, muss die gesamten Kosten tragen. Also die Gerichtskosten, die Kosten für den eigenen Anwalt und die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. 

Die Kosten für das jeweilige Verfahren orientieren sich dabei am Streitwert. Und genau der kann unter Umständen schwierig zu ermitteln sein.

Mietrechtstreit und die Frage nach dem Streitwert

Streiten Sie beide Parteien um Geldforderungen, ist der Streitwert schnell ermittelt.

Ein Beispiel: Der Mieter hat die Mieter der Wohnung wegen Mängeln gemindert und das auch so beim Vermieter angekündigt. Der wiederum beseitigt die Mängel nicht, so dass der Mieter an der Mietminderung festhält. Nach einigen Monaten zieht der Mieter aus der Wohnung aus, weil es ihm zu viel wird. Der Vermieter zieht nun einfach die vom Mieter durchgeführte Mietminderung von der Kaution ab – insgesamt 1500 Euro. Der Mieter möchte seine Kaution vollständig zurück bekommen und klagt auf diesen Betrag. Der Streitwert für dieses Verfahren liegt somit bei 1500 Euro.

Streitwert bei immateriellen Verfahren

Schwieriger wird es, wenn es nicht um Geldforderungen geht. Nehmen wir einmal an, der Mieter möchte ein Tier in der Mietwohnung haben und verlangt vom Vermieter, ihm das zu erlauben. In diesem Fall wird es schwierig, den eigentlichen Streitwert zu bestimmen. In der Regel orientieren sich die Gerichte in diesem Fall an anderen Urteilen und den darin ausgewiesenen Streitwerten. 

Mietrechtstreit: Erste Schritte

Bevor es zu einer Klage vor Gericht kommt, müssen Mieter einen Anwalt finden, der sie vertritt. Es ist zwar möglich, sich bei Fragen zum Mietrecht auch selbst zu vertreten, da bei diesen Streitigkeiten kein Anwaltszwang besteht, allerdings ist das nur in den seltensten Fällen zu raten. Denn das deutsche Mietrecht ist sehr komplex und ändert sich dazu ständig. Fast täglich ergehen neue Urteile, die sich auch auf laufende Fälle auswirken können. Nicht-Juristen haben kaum die Möglichkeit, dabei auf dem Laufenden zu bleiben. Daher raten Verbraucherschützer dazu, bei Streitigkeiten rund um das Mietrecht einen Anwalt oder eine Anwältin zu rate zu ziehen.

Finden Mieter zu keiner Einigung mit dem Vermieter, bleibt nur die Klage vor Gericht. Bevor es zu einer Verhandlung kommen kann, müssen die Gerichtsgebühren bezahlt werden. Erst danach ergeht die eigentliche Klage an den Beklagten (in unserem Fall also den Vermieter). 

Das Gericht setzt bei der Klagezustellung eine Frist. Innerhalb dieser Frist hat der Beklagte Zeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Macht er das nicht, gilt die Klage automatisch als verloren und er muss die kompletten Kosten tragen. 

Mietrechtstreit: Das zuständige Gericht

In der Regel landen Fälle zum Mietrecht zunächst vor dem Amtsgericht. Wie bereits erwähnt, gibt es hier keinen Anwaltszwang. Sollte der Fall aber vor einem anderen Gericht verhandelt werden, ist das sehr wohl der Fall. Die nächste Instanz für Mietrechtsfragen ist das Landgericht. Wenn die Wohnung gewerblich vermietet wurde, wird die Klage sofort hier verhandelt. In manchen Fällen kann aber auch eine privat gemietete Wohnung sofort zum Gegenstand des Landgerichts werden. Dann nämlich, wenn der Streitwert sehr hoch ist.

Mieter, die eine Klage vor dem Landgericht einreichen möchten, brauchen in jedem Fall einen Anwalt, denn ohne Anwalt wird die Klage nicht bearbeitet. Auch beim Gerichtstermin muss ein Anwalt anwesend sein und den Mieter vertreten. Würde er sich selbst vertreten, würde das Gericht das so werten, als wäre er überhaupt nicht erschienen und der Termin damit nicht wahrgenommen worden. 

 

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