Widerspruch der Kündigung

Widerspruch der Kündigung

Kündigt der Vermieter das Mietverhältnis mit einer ordentlichen Kündigung, hat der Mieter die Möglichkeit, der Kündigung zu widersprechen. Zuerst sollte der Mieter überprüfen, ob die Kündigung die gesetzliche Frist einhält. Auch eine Prüfung, ob alle Personen, die als Vermieter im Mietvertrag stehen, die Kündigung unterschrieben haben, ist sinnvoll. Der Widerspruch muss in Schriftform dem Vermieter zwei Monate vor dem im Kündigungsschreiben als Ende angegebenen Termin beim Vermieter sein. Widerspricht der Mieter der Kündigung, kann der Vermieter eine Räumungsklage beim zuständigen Gericht anstreben.

Recht des Mieters

Das Recht des Mieters, der Kündigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter zu widersprechen, basiert auf § 574 BGB. Private Vermieter vergessen oft den Zusatz “Der Mieter kann der Kündigung innerhalb der gesetzlichen Frist widersprechen”. Fehlt dieser Zusatz oder hat der Vermieter nicht auf das Recht zum Widerspruch hingewiesen, kann der Mieter beim Verhandlungstermin in Bezug auf die Räumungsklage widersprechen.

Gründe für einen Widerspruch

Es gibt viele Gründe, der Kündigung durch den Vermieter zu widersprechen. Ist der Mieter jedoch seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen und der Vermieter kündigt ihm fristlos, ist ein Widerspruch zwecklos.
Gründe, die einen Widerspruch rechtfertigen sind

folgende

1. Das hohe Alter der Mietpartei
2. Krankheit oder Gebrechlichkeit der Mietpartei
3. Langes Mietverhältnis
4. Schwangerschaft
5. Geringes Einkommen der Mietpartei
6. Die Mietpartei hat viele Kinder / Schulwechsel der Kinder
7. Die Mietpartei hat für die Wohnung besondere finanzielle Aufwendungen getätigt
8. Die Mietpartei steht vor einem wichtigen Examen.
Es gibt viele weitere Gründe, welche einen Härtefall darstellen.

Wie sieht ein Widerspruch aus?

Der Widerspruch ist schriftlich zu verfassen. Die Mietpartei schreibt den Widerspruch an den im Mietvertrag stehenden Vermieter. Gehört die Wohnung mehreren Personen, ist der Widerspruch an alle im Mietvertrag stehenden Personen zu richten. Auch wenn die Mietpartei aus mehreren im Mietvertrag genannten Personen besteht, müssen alle Personen den Widerspruch unterschreiben und mittragen.

Betreff

Nach dem Datum kommt der Betreff. Dieser kann in der nachstehenden Form formuliert sein: Widerspruch gegen die Kündigung des Mietvertrages vom (Datum). Betreffend die Wohnung (Anschrift und Stockwerk). Dann folgt nach der Anrede der Text: Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die Kündigung vom (Datum) des Mietvertrags vom (Datum) ein. Im Text geht der Mieter auf die vom Vermieter genannten Gründe ein und führt diese nochmals auf. Im Schlussteil beruft er sich auf § 574 BGB, widerspricht nochmals der Kündigung und zeigt an, dass eine Kündigung eine unzumutbare Härte für ihn als Mietpartei darstellt. Der Mieter fordert die Fortsetzung des Mietverhältnisses.

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