Unbefristeter Untermietvertrag

Unbefristeter Untermietvertrag

Was bei einem herkömmlichen Mietvertrag zu beachten ist, gilt ebenso bei einer Untervermietung. Auch hier ist ein Vertrag, der schriftlich zwischen Hauptmieter und Untermieter abzuschließen ist, unverzichtbar. Dieser Untermietvertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Seiten und gibt Sicherheit.

Persönliche Daten

In den Untermietvertrag sind die Namen von Haupt- und Untermieter einzutragen, die genaue Adresse der Mietwohnung und das Stockwerk. Ebenfalls wichtig sind die Unterschriften beider Parteien und das aktuelle Datum unter dem Vertrag,

Die Mietsache

Zu vermerken ist im Untermietvertrag, welche Räume der Untermieter für sich persönlich nutzen wird und welche Räume für eine gemeinschaftliche Nutzung vorgesehen sind. Nebenräume wie Keller oder Schuppen sind ebenfalls zu vermerken. Aufgeführt werden sollten zudem gemeinsam genutzte Geräte wie beispielsweise Waschmaschine, Kühlschrank, Herd und Fernseher.

Es kann von Vorteil sein, wenn der Untermieter bestätigen muss, schonend mit dem Inventar umzugehen. Zudem ist zu vereinbaren, inwieweit der Untermieter an den Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu beteiligen ist. Wichtig ist zudem, dass der Untermieter eine Vereinbarung unterschreibt, die ihn verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ein Vermerk über die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel ist ebenfalls zu machen.

Mietzeit und die Kündigungsfristen

Der Beginn des Mietverhältnisses und bei einer Befristung das Ende müssen benannt werden. Für die Befristung muss ein Grund vorliegen. Allgemein gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Je nach Untervermietung sind auch kürzere Kündigungsfristen möglich. Diese sind schriftlich festzuhalten.

Miete und Nebenkosten

Die Miethöhe kann zwischen Mieter und Untermiete frei verhandelt werden, sie sollte aber im Verhältnis zur Gesamtmiete angemessen sein. Die genaue Höhe ist zu vermerken. Ist das zu vermietende Zimmer möbliert, muss das mit im Untermietvertrag stehen. Es ist möglich, einen Möblierungszuschlag zu erheben, da durch die Einrichtungsgegenstände ein höherer Nutzwert entsteht. Die Höhe des Zuschlags ist mit aufzuführen.

Die Kaution

Eine Kaution ist optional. Sie sollte nicht höher als 3 Monatskaltmieten ohne Nebenkosten sein.

Wichtige Kopien und Anlagen

Da die Hausordnung, die für den Mieter gilt, auch für den Untermieter bindend ist, sollte im Untermietvertrag darauf Bezug genommen werden. Der Untermieter muss die Übergabe einer Kopie der Hausordnung bestätigen. Als Anlage ist auch die schriftliche Zustimmung des Wohnungsbesitzers für die Untervermietung beizufügen. Wird möbliert untervermietet, ist eine Inventarliste anzufertigen, die dem Untermietvertrag beizulegen ist.

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