Widerspruch Mieterhöhung

Widerspruch Mieterhöhung

Wohnraum wird immer teurer. Vor allem in Großstädten, aber auch in ländlichen Regionen versuchen Vermieter mit ihren Immobilien möglichst viel Gewinn zu erzielen – meist über eine Mieterhöhung. Diese ist jedoch nicht zwangsläufig gerechtfertigt. Erfahren Sie, in welchen Fällen ein Widerspruch gegen eine Mieterhöhung Aussicht auf Erfolg hat und wie Sie dabei vorgehen sollten.

Fristen für den Widerspruch einhalten

Ab dem Datum, an dem Ihr Vermieter Sie auffordert, einer Mieterhöhung zuzustimmen, läuft die Zeit. Für den Widerspruch gegen eine Mieterhöhung haben Sie ab Ende des laufenden Monats zwei Monate Zeit. Erhalten Sie das Schreiben Ihres Vermieters zum Beispiel am 15. Oktober 2019, haben Sie bis Ende Dezember 2019 Zeit, um die Erhöhung zu überprüfen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Gleiches gilt, wenn Sie den Brief am 1. oder am 31. Oktober erhalten. Daher sollten Sie sich unbedingt notieren, wann die Ankündigung der Mieterhöhung Sie erreicht hat.

Mieterhöhung auf sachliche und formale Fehler prüfen
Sollte das Schreiben Ihres Vermieter in einem oder mehreren der nachfolgenden Punkte nicht korrekt sein, sollten Sie in jedem Fall einen Widerspruch gegen die Mieterhöhung in Erwägung ziehen:

Ihr Mietvertrag sieht eine Staffel- oder Indexmiete vor? Dann ist eine zusätzliche Mieterhöhung ausgeschlossen, da die Miete innerhalb eines festen Zeitraums um einen bestimmten Betrag ansteigt. Sie sind erst vor einem halben Jahr in Ihre Wohnung gezogen oder haben erst kürzlich eine Mieterhöhung erhalten? Dann hat Ihr Vermieter schlechte Karten, denn er muss eine Sperrfrist von mindestens zwölf Monaten einhalten. Bei einer Mieterhöhung liegt diese sogar bei 15 Monaten.

Nach Ablauf der Sperrfrist darf Ihr Vermieter die Miete maximal bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Zudem ist er an die sogenannte Kappungsgrenze gebunden, darf also die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen.

Außerdem muss Ihr Vermieter Ihnen die Mieterhöhung schriftlich zukommen lassen. Eine mündliche Ankündigung ist nicht ausreichend! Fax oder E-Mail sind jedoch ebenfalls rechtskräftig. Ihr Vermieter lässt Ihnen die Mieterhöhung durch eine Hausverwaltung oder einen Anwalt zukommen? Achten Sie darauf, dass dem Schreiben eine Originalvollmacht beiliegt. Ist das nicht der Fall, haben Sie gute Chancen mit dem Widerspruch erfolgreich zu sein. Ausnahme: Sie haben schon den Mietvertrag mit der Hausverwaltung abgeschlossen.

Eine Vollmacht ist auch erforderlich, wenn es sich bei Ihrem Vermieter um ein Unternehmen handelt. In so einem Fall muss die Vertretungsmacht im Handelsregister eingetragen sein. Auch hier gilt: Wenn Sie die Vollmacht schon früher einmal gesehen haben, ist die Vollmacht nicht notwendig.

Bei Ihrem Vermieter handelt es sich nicht um eine Einzelperson, sondern um ein Ehepaar? Prüfen Sie, ob beide die Mietererhöhung unterzeichnet haben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Mieterhöhung nicht korrekt. Im Umkehrschluss gilt: In der Ankündigung zur Mieterhöhung müssen alle Mieter aufgeführt sein, die den Mietvertrag unterschrieben haben. Werden nicht alle Mieter genannt, kann ein Widerspruch zur Mieterhöhung Aussicht auf Erfolg haben.

Eine Mietererhöhung muss immer begründet sein. Ansonsten ist sie nicht gültig. Als Begründungen gelten der Bezug auf den Mietspiegel, Mietdatenbanken, Gutachten oder Vergleichswohnungen. Liegt für Ihren Wohnort ein offizieller Mietspiegel vor, muss das Schreiben sich auf die Preise beziehen.

Ratgeber Mieterhöhung

Einen hilfreichen Ratgeber zum Thema Mieterhöhung finden Sie auf dem Portal für Mietrecht.

Widerspruch einlegen und Zeit gewinnen

Genaugenommen haben Sie als Mieter kein Widerspruchsrecht im eigentlichen Sinne. Vielmehr handelt es sich um die Verweigerung der Zustimmung zur Mieterhöhung. Diese müssen Sie nicht zwingend schriftlich gegenüber dem Vermieter erklären: bereits die verweigerte Zustimmung gilt als Widerspruch gegen die Mieterhöhung. Allerdings kann es sinnvoll sein, die Zustimmungsverweigerung gegenüber Ihrem Vermieter zu begründen – zum Beispiel, wenn die Ankündigung der Mieterhöhung fehlerhaft ist. Wichtig: Wenn Sie nach Eingang des Briefes untätig bleiben, kann Ihr Vermieter Sie auf Zustimmung zur Mieterhöhung verklagen.

Versenden Sie Ihren Widerspruch schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und begründen ihn mit der Benennung des Formfehlers. Ihr Vermieter muss die Ankündigung der Mieterhöhung korrigieren und Ihnen erneut zukommen lassen. Erst wenn Ihnen eine sachlich und formal korrekte Ankündigung vorliegt, müssen Sie die neue Miete bezahlen.

Mieterhöhung nicht einfach hinnehmen

Wenn Ihnen Ihr Vermieter eine Mieterhöhung ankündigt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen enthalten vor allem die Schreiben von „Hobby-Vermietern“ sachliche und formale Fehler. Mit einem Widerspruch gegen die Mieterhöhung kommen Sie zwar nicht immer um eine höhere Miete herum, zumindest gewinnen Sie damit aber etwas Zeit: Bis Ihnen Ihr Vermieter ein korrektes Anschreiben zugestellt hat, zahlen Sie weiterhin Ihre ursprüngliche Miete.

 

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