Mieterselbstauskunft

Mieterselbstauskunft

Da viele Mieter vor allem in Großstädten bei der Wohnungssuche mit zahlreichen Mitbewerbern konkurrieren und günstige Wohnungen in vernünftigen Lagen mittlerweile rar sind, fordern Vermieter oft eine Mieterselbstauskunft, in der personenbezogene Daten preisgegeben werden müssen. Sie ist häufig die erste Hürde zur gewünschten Wohnung und mit einer Bewerbung im Job vergleichbar. Auch, wenn die Beantwortung freiwillig ist, kommen die meisten Mieter nicht drum herum, da es sonst wohl zu keinem Mietvertrag kommt. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass nicht alle Fragen erlaubt sind. Nachfolgend wird erläutert, was die Mieterauskunft beinhaltet.

Was ist eine Mieterauskunft bzw. wozu dient sie dem Vermieter?

Mit einer Mieterselbstauskunft möchten Vermieter die potentiellen Mieter, bevor der Mietvertrag zustande kommt, besser einschätzen können. Darin werden verschiedene Fragen gestellt, bei denen es sich um persönliche, familiäre und wirtschaftliche Dinge handelt. Die Antworten erlauben es dem Vermieter, sich ein besseres Bild zu machen, denn er erhält damit wichtige Informationen über die künftigen Mieter. Der Fragebogen, der teilweise sehr umfangreich ist, entscheidet letzten Endes darüber, ob der Mietvertrag zustande kommt oder nicht, denn der Vermieter kann sich auf diese Weise beispielsweise im Vorfeld vor verschiedenen Problemen oder Mietnomaden schützen.

In der Selbstauskunft dürfen jedoch nur bestimmte Fragen gestellt werden. Die Beantwortung ist freiwillig, sodass Mieter rein rechtlich nicht dazu gezwungen sind, die Mieterselbstauskunft abzugeben. Doch meist haben sie keine andere Wahl, als sie auszufüllen und zu unterschreiben, wenn sie die Wohnung haben möchten. Die meisten Vermieter bestehen darauf.

Was beinhaltet die Mieterselbstauskunft?

Vermieter holen eine Selbstauskunft ein, die sie dem Mieter vor Abschluss des Mietvertrags in der Form eines Fragebogens vorlegen. Typische Fragen sind zum Beispiel, wie hoch das Einkommen ist, ob oder wann der Mieter bereits arbeitslos war und ob die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgt ist. Der Vermieter möchte durch solche Fragen insbesondere überprüfen, ob er wirtschaftlich solvent ist, um die Miete zahlen zu können. Manche Vermieter interessieren sich auch für persönliche Dinge.

Gern wird beispielsweise gefragt, wer mit einziehen soll, ob der Mieter (weitere) Kinder plant, Tiere gehalten oder Instrumente gespielt werden. Hier stellt sich allerdings die Frage, wie weit Vermieter gehen dürfen, ohne das Persönlichkeitsrecht des Mieters zu verletzen. Die Antworten sollten in irgendeiner Hinsicht in Verbindung zum Mietverhältnis stehen. In der Regel müssen in einer Selbstauskunft zu folgenden Punkten immer Angaben gemacht werden:

  • Persönliche Angaben wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Familienstand
  • Beruf, Arbeitgeber und Einkommen (meist die letzten drei Gehaltsabrechnungen)
  • Gegebenenfalls Angaben über bezogene Sozialleistungen
  • Mitbewohner
  • Schulden wie noch ausstehende Mietschulden oder offene Verbraucherinsolvenzverfahren

Diese Punkte müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden, denn sie stellen die wichtigste Grundlage für die Entscheidung, ob die Wohnung vermietet wird oder nicht, dar. Mit der Auskunft bzw. der Unterschrift wird erklärt, dass die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Lügen des Mieters können Konsequenzen haben. Der Vermieter darf ihn unter Umständen fristlos kündigen. Dies gilt auch, wenn die Miete immer fristgemäß bezahlt wird.

Welche Fragen sind nicht erlaubt?

Fehlt der Bezug zum Mietverhältnis, sind die Fragen unzulässig und müssen nicht oder zumindest nicht ehrlich beantwortet werden. Die Angabe des Familienstands des Mietinteressenten ist nicht notwendig, wenn nur ein Mieter den Mietvertrag unterzeichnet bzw. Vertragspartei des Mietvertrags wird. Auch Fragen nach der Partei- oder Religionszugehörigkeit, Sexualität, Krankheiten oder Vorstrafen sind unzulässig. Gut zu wissen: Das Ausfüllen eines Fragebogens zur Mieterselbstauskunft darf zudem erst dann erfolgen, wenn der Mieter nach der Besichtigung der Wohnung ein ernsthaftes Interesse daran hat, einen Mietvertrag zu unterschreiben. Vermieter fordern neben der Mieterselbstauskunft meist auch eine Bonitätsauskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, die der vorherige Vermieter ausstellt. Doch auch dies ist erst dann der Fall, wenn der potentielle Mieter in der Wohnung einziehen möchte.

Zusammenfassung

Die Mieterselbstauskunft ist inzwischen ein wichtiger Bestandteil bei der Wohnungsvergabe geworden, auch wenn sie grundsätzlich freiwillig ist und es seitens des Vermieters keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt. Da viele Vermieter die Selbstauskunft voraussetzen, steigen die Chancen auf einen Mietvertrag nicht, wenn sie nicht ausgefüllt wird. In letzter Konsequenz entscheidet der Vermieter, wer in die Wohnung einzieht. Er möchte auf diese Weise „passende“ Mieter auswählen. Damit kann er beispielsweise verhindern, dass sie an zahlungsunwillige Mieter oder Mietnomaden vergeben werden. Vermieter gehen beim Vermieten von Immobilien immerhin stets ein finanzielles Risiko ein.

Die Mieterselbstauskunft dient somit der Absicherung, sodass sie letztendlich meist doch Voraussetzung für den Mietvertrag ist. Potentielle Mieter müssen die gestellten Fragen jedoch nur wahrheitsgemäß beantworten, wenn der Vermieter diese auch stellen darf bzw. wenn die Informationen mietrelevant sind.

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