Befristeter Mietvertrag Wohnung

Befristeter Mietvertrag Wohnung

Ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung regelt das Vertrags- und Mietende, das von vornherein feststeht. Weder Mieter noch Vermieter können während der Laufzeit kündigen. Es wird also im Gegensatz zum normalen Mietvertrag eine feste Laufzeit vereinbart.

Der Grund für die Befristung und welche Maßnahmen die Fortsetzung des Mietverhältnisses unmöglich machen, muss im Vertrag genau angegeben werden. Das kann eine vorgesehene Eigennutzung des Vermieters oder einer seiner Angehörigen sein. Auch wenn der Vermieter beabsichtigt, die Wohnung an „einen zur Dienstleistung verpflichteten“ zu vermitteln, liegt ein Grund vor. Die Entfernung der Räumlichkeit oder geplante Umbau- und Sanierungsmaßnahmen können ebenfalls als Grund für eine Befristung herangezogen werden, wenn sie umfassend sind.

Wird kein Grund im Mietvertrag genannt, wird der Vertrag zum unbefristeten Mietvertrag und kann ordentlich gekündigt werden. Ein ordentliches oder besonderes Kündigungsrecht kann allerdings durch eine begründete Abmahnung oder durch einen Zahlungsverzug bei der Miete entstehen.

Auf den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts müssen beide Parteien, also Vermieter und Mieter, schriftlich verzichten. Nur dann ist der Vertrag zulässig. Maximal für vier Jahre darf dieses Kündigungsrecht ausgeschlossen werden. Bei Auszubildenden und Studenten, die flexibel und mobil sein müssen und ein Zimmer am Studien- oder Ausbildungsort anmieten, ist bereits ein dreijähriger Ausschluss nicht möglich.

Der Mieter kann frühestens vier Monate vor Vertragsende beim Vermieter Auskunft verlangen, ob der Grund für die Befristung noch besteht. Verschieben sich Termine, kann eine Vertragsverlängerung verlangt werden. Ist der Grund hinfällig, kann der Mieter den Vertrag unbefristet verlängern lassen. Ist der Befristungsgrund nachweislich aktuell, muss der Mieter zum vereinbarten Termin die Wohnung räumen und ausziehen.

Vereinbarungen schriftlich treffen

Der Zeitmietvertrag ist immer schriftlich abzuschließen. Ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung ähnelt einem Wohnungsmietvertrag, enthält aber weitere Punkte. Ein passender Vordruck erleichtert das Verfassen des Vertrags, denn es müssen viele wichtige Aspekte beachtet werden, damit der Vertrag Gültigkeit besitzt.

Vermieter und Mieter

Der Vermieter und alle Mieter, die zum Haushalt gehören werden, muss ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung ausweisen. Nur wer im Vertrag namentlich genannt wird, hat alle Rechte und Pflichten eines Mieters. Kinder sind keine Vertragspartner, sollten aber ebenfalls aufgeführt sein.

Mietsache und Mietkosten

Die Wohnung sollte vor dem Einzug genau angesehen werden. Zu überprüfen ist die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche. Das im Mietvertrag aufgeführte Inventar, wie beispielsweise eine Einbauküche, sollte vollständig und mängelfrei sein. Wird die Wohnung möbliert vermietet, muss angegeben werden, welche Einrichtungsgegenstände zur Verfügung gestellt werden und in welchem Zustand diese sind. Der Mietspiegel, er ist erhältlich bei der Gemeinde oder beim Mieterschutzverein, verschafft einen Überblick über die ortsüblichen Mieten. Er ist eine gute Orientierung bei der Einschätzung des Mietpreises. Die Nebenkosten und die zusätzlich vom Mieter zu zahlende Betriebskosten müssen ebenfalls im Vertrag aufgeführt werden.

Klein- und Schönheitsreparaturen

Ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung sollte Auskunft darüber geben, in welchem Zustand sich die Wohnung am Übergabetag befand. Wurde die Wohnung annähernd frisch renoviert übergeben? Ist die Gestaltung der Renovierungsfristen flexibel? Nur dann sind Klauseln für Schönheitsreparaturen wirksam. Zu viele Verpflichtungen dürfen allerdings nicht auferlegt werden. Kleinreparaturen sind vom Mieter nur zu erledigen, wenn die maximale Höhe der Kosten im Zeitmietvertrag vermerkt ist bzw. die Kostenübernahme auf bestimmte häufig genutzte Bestandteile der Wohnung begrenzt ist.

Das Formular

Im Zeitmietvertrag müssen die Anschrift der Immobilie stehen, die Daten des zu mietenden Objektes, die vollständigen persönlichen Daten der Vertragspartner, die Kontodaten des Mieters, der Beginn und das Ende des Mietverhältnisses mit der Begründung der Befristung, die Angabe aller Miet- und Betriebskosten, die Höhe der Mietkaution, der Zustand der Wohnung bei Übergabe, das zur Verfügung gestellte Inventar, die vom Vermieter außerhalb der Wohnung zur Verfügung gestellten Flächen wie etwa Abstellräume oder ein Gemeinschaftsgarten, Möglichkeiten oder Verbot der Haustierhaltung und die Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel. Mit der Unterschrift beider Parteien wird ein befristeter Mietvertrag für eine Wohnung wirksam.

Befristeter Mietvertrag Wohnung anfordern