Mietaufhebungsvertrag

Mietaufhebungsvertrag

Unabhängig davon, ob Sie ein Vermieter oder ein Mieter sind, gibt es verschiedene Umstände, unter denen Sie einen Mietvertrag möglicherweise vorzeitig beenden möchten. Es kann beispielsweise sein, dass Sie als Vermieter die Immobilie verkaufen oder als Mieter aus beruflichen oder persönlichen Gründen umziehen müssen.

Unterschied Aufhebungsvertrag / Mietvertrag

Das Verständnis Ihrer Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ziele zu erreichen und potenzielle rechtliche Probleme zu vermeiden.

Wie Sie als Vermieter einen Mietvertrag vorzeitig beenden können

Wenn Sie ein schriftlich niedergeschriebenes Mietverhältnis haben, ist die ursprüngliche Laufzeit des Mietvertrags in den meisten Fällen unbegrenzt. Wenn Ihr Mietverhältnis nicht schriftlich vorliegt, muss das Datum, an dem Sie als Vermieter die Rückgabe der Immobilie verlangen, mindestens 6 Monate nach Beginn des Mietverhältnisses liegen. Um grundsätzlich ein Mietverhältnis zu beenden, kann entweder der Vermieter eine Kündigung aussprechen (dafür müssen triftige Gründe vorliegen, er kann Ihnen als Mieter also nicht plötzlich kündigen), oder der Mieter kündigt selber (hier gibt es in den meisten Fällen eine Kündigungsfrist, die im Mietvertrag vereinbart worden ist). In den meisten Fällen enden Verhältnisse zwischen Mieter und Vermieter unter den Vereinbarungen, die im Mietvertrag getroffen worden sind.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, mit denen Sie als Mieter hr Mietverhältnis vorzeitig beenden können:

  1.  Wenn der Mietvertrag eine „Pausenklausel“ enthält, die angibt, dass Sie das Mietverhältnis vorzeitig beenden können und unter welchen Umständen Sie dazu berechtigt sind.
  2. Ihr Vermieter erklärt sich bereit, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden (es ist ratsam, eine solche Vereinbarung schriftlich zu treffen). Die beliebteste Variante zu einer derartigen, vorzeitigen Beendigung eines Mietverhältnisses ist der sogenannte Aufhebungsvertrag / Mietaufhebungsvertrag. Ein Aufhebungsvertrag eines Mietverhältnisses ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter, welcher die vorzeitige Beendigung beider Parteien legitimiert und Kündigungsfristen und Ähnliches im Mietvertrag außer Acht lässt. Somit ist ein Aufhebungsvertrag eine Übereinkunft, die im Einvernehmen beider Parteien (Mieter und Vermieter) gegenseitig geschlossen wird. Er ist eine schnelle und geläufige Option, um ein Mietverhältnis ohne langwierige Konsequenzen zu beenden und unterscheidet sich damit erheblich vom normalen Mietvertrag.

Der Aufhebungsvertrag kommt zum Einsatz wenn

  • der Mieter aufgrund geänderter Lebensumstände aus der Wohnung ausziehen muss,
  • der Vermieter keinen Kündigungsgrund hat,
  • die vorzeitige Beendigung eines Zeitmietvertrags notwendig wird (ein anderes Beispiel ist die Beendigung eines Mietvertrags vor der vereinbarten Mindestmietdauer),
  • oder der Vermieter nicht die Sperrfrist bei Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht abwarten möchte.

Im Internet gibt es kostenlose Vorlagen für einen Aufhebungsvertrag, so dass das Aufsetzen der Verträge eine Sache von wenigen Stunden ist. Bedenken sollten Mieter aber, dass Sie bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrag auch auf den gesetzlichen Kündigungsschutz verzichten. Ein nachträglicher Widerspruch ist damit also ebenfalls ausgeschlossen (anders, als dies bei einer Kündigung im normalen Mietvertrag der Fall wäre).

Der Aufhebungsvertrag sollte kopiert werden, um Sicherheit zu haben

Wenn Sie eine Vereinbarung über einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Vermieter treffen, um Ihr Mietverhältnis vorzeitig zu kündigen, sollten Sie mindestens eine schriftliche Kopie davon haben.

Holen Sie sich also das, was Sie schriftlich vereinbart haben, als ausgefertigte Kopie für Ihre eigenen Belange. Bei Problemen müssen Sie möglicherweise auf das Gesagte zurückgreifen müssen und die Kopie vorweisen.

Achtung! Ohne Aufhebungsvertrag Mietvertrag sollte kein Mietverhältnis beendet werden

Wenn Sie ein Mietobjekt vor Ablauf Ihres Mietverhältnisses ohne Zustimmung des Vermieters verlassen, haften Sie weiterhin für die Miete. Der Vermieter ist möglicherweise in der Lage, Geld von Ihrer Mietkaution abzuziehen oder einen gerichtlichen Beschluss zur Rückforderung nicht bezahlter Mieten zu beantragen. Verlassen Sie deshalb die Unterkunft nicht und stecken Sie die Schlüssel nicht einfach in den Briefkasten Ihres Vermieters, nachdem Sie eine Einigung erzielt haben. Protokollieren Sie alles mit der Smartphonekamera, um eine zusätzliche Absicherung zu haben.

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