Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten

Mit Abschluss eines Mietvertrages regeln die Vertragsparteien die Konditionen für die Nutzung von Wohnraum. Einen großen Bereich nehmen die Pflichten und Rechte beider Vertragsparteien ein. Beginnen wir mit den Pflichten des Mieters. Die hauptsächliche Pflicht des Mieters ist, die vertraglich vereinbarte Miete pünktlich an den Vermieter zu bezahlen. Die Miete ist spätestens am dritten Werktag eines Monats dem Vermieter zur Verfügung zu stellen (§ 535 Abs. 2 BGB). Das Recht des Vermieters resultiert aus der Pflicht des Mieters. Bezahlt der Mieter seine Miete unregelmäßig, häufig verspätet oder gar nicht, kann der Vermieter das Mietverhältnis auch außerordentlich kündigen.
Der Mieter hat weiterhin die Pflicht, die vertraglich vereinbarte Kaution dem Vermieter zu übergeben. Die Kaution darf von Gesetzeswegen nicht mehr als drei Kaltmieten betragen (§ 551 Abs. 1 BGB).

Der Mieter hat das Recht, die Kaution in drei aufeinanderfolgende Raten zu bezahlen (§ 551 Abs. 2 BGB). Die Pflicht des Vermieters ist, die Kaution bei einer Bank als Spareinlage mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist anzulegen. Eine andere Art der Geldanlage können die Vertragsparteien vereinbaren. In jedem Fall hat der Vermieter die Kaution von seinem Vermögen getrennt zu halten (§ 551 Abs. 3 BGB). Am Ende des Mietverhältnisses ist die Kaution mit Zinsen dem Mieter auszuhändigen. Ausnahme, der Vermieter hat gegenüber dem Mieter noch Forderungen, die aus dem Mietverhältnis resultieren.

Pflichten des Vermieters

Zu den Pflichten des Vermieters gehört, den Wohnraum zum vertraglich festgelegten Termin dem Mieter zur Verfügung zu stellen. Weiter ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in dem vertraglich zugesicherten Zustand dem Mieter zu übergeben. Auch die Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April hat der Vermieter zu beachten. Während dieser Zeit muss es dem Mieter möglich sein, die Räume auf 20 Grad zu beheizen. Rechtlich ist es dem Mieter gestattet, Familienangehörige in seiner Wohnung aufzunehmen, sofern er mit der Aufnahme die Wohnung nicht überbelegt.

Rechte

Vermieter haben auch Rechte, beispielsweise das Recht, die Miete unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen und Fristen zu erhöhen. Die Gründe für die Mieterhöhung muss er in seinem Schreiben darlegen. Auch die Umlage der Betriebs- oder Nebenkosten auf die Mieter gehört zu den Rechten des Vermieters. Weiter gehört zu den Rechten des Vermieters, dass er die Wohnung nach Absprache mit seinem Mieter begehen kann, um beispielsweise Schäden frühzeitig zu erkennen. Der Vermieter kann, wie es auch Wohnungsbaugesellschaften machen, eine Hausordnung mit Regeln, die innerhalb der Hausgemeinschaft gelten, erstellen. In der Hausordnung sind beispielsweise die Ruhezeiten angegeben sowie die Einteilung der Treppenhausreinigung. In dem Artikel Ratgeber für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht – Regelungen rund um Wohnung, Haus und Eigentum, finden Sie weitere interessante und wichtige Informationen zum Thema Mietrecht und Rechtsverordnungen.

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