Befristeter Mietvertrag Haus

Befristeter Mietvertrag Haus

Mieten bietet viele Vorteile, daher werden heutzutage auch Einfamilienhäuser von ihren Besitzern immer häufiger vermietet statt verkauft. 1,5 Millionen Menschen in Österreich leben daher in Miete. Ein befristeter Mietvertrag für ein Haus ist daher keine Seltenheit mehr. Was es dabei zu beachten gibt, wird im Folgenden beschrieben.

Was beinhaltet der Mietvertrag?

Zum einen enthält dieser natürlich die Angaben sowohl zum Mieter als auch zum Vermieter. Dabei müssen beide den vollständigen Namen samt aktueller Adresse angeben. Als Mieter sind diejenigen zu bezeichnen, die im Vertrag gelistet sind und diesen auch unterschrieben haben. Als sogenannte Selbstauskunft ist es für den Mieter auch notwendig, Arbeitssituation, Beruf sowie monatliches Nettoeinkommen anzugeben. Ebenfalls muss das Haus, das gemietet wird, angegeben und genau beschrieben werden wie Anschrift, Lage und aktueller Zustand. Außerdem muss die Größe korrekt vermerkt werden. Zahlungsart- und termin müssen ebenso im Mietvertrag festgelegt werden. Der Garten, sofern vorhanden, wird ebenso vermietet, dabei ist dessen Benützung aber nicht vollständig dem Mieter überlassen, denn der Vermieter kann verlangen, dass dieser regelmäßig gemäht wird. Im Mietvertrag sollten auch bestimmte Sondervereinbarungen wie beispielsweise das Halten von Haustieren oder die Anzahl an ausgehändigten Schlüsseln festgelegt werden. Generell befindet man sich außerdem des Mietrechtsgesetzes, wenn man ein Haus mietet, daher sollte alles vertraglich festgehalten werden.

Unzulässige Vereinbarungen

Generell muss es keinen schriftlichen Mietvertrag geben, es kann in der Theorie also auch mündlich über das Mietobjekt verhandelt werden. Allerdings macht ein Mietvertrag in jedem Fall Sinn. Oben beschrieben sind die Dinge, die in Mietvertrag beinhalten muss. Mieter müssen allerdings aufpassen, dass keine unzulässigen Vereinbarungen getroffen werden. Dazu gehört die Ausmalpflicht, die besagt, dass Mieter das gemietete Objekt selbst malen müssen. Bei Häusern ist hier die Rechtslage noch unklarer als bei Wohnungen. Außerdem ist es unzulässig, dass der Mieter selbst größere Reparaturen bezahlen muss. Die gute Nachricht für Mieter: Wenn eine Vereinbarung für unzulässig erklärt wird, muss er sich in Zukunft auch nicht mehr daran halten.

Befristet oder unbefristet?

Die meisten Vermieter bevorzugen ersteres, da sie damit besser gegen Mietnomaden vorgehen gehen, Mieter eher letzteres, da sie nicht ohne Vorwarnung gekündigt werden können. Gerade bei einem Haus kann es sich aber lohnen, einen befristeten Vertrag einem unbefristetem vorzuziehen, da der Vermieter nicht einfach das Mietverhältnis beenden kann. Außerdem kann die Dauer der Befristung variabel ausgehandelt werden, in der Regel sind es drei, aber auch fünf oder zehn Jahre sind üblich. Ein befristeter Mietvertrag für ein Haus bietet außerdem den Vorteil, dass ein konstanter Mietzins vorgegeben ist. Der Mietzins ist der Betrag, der für das Überlassen des Mietobjekts gezahlt werden muss. Je nach Wunsch kann der Vertrag dann beliebig oft verlängert werden.

Pflichten als Mieter

Der Mietzins muss stets pünktlich gezahlt werden. Für kleinere Reparaturen sind die Mieter stets selber verantwortlich, größere müssen vom Vermieter gezahlt werden. Die Mieter dürfen keine Personen, die nicht im Mietvertrag eingetragen sind, länger dort wohnen lassen. Außerdem verpflichten sie sich, das Haus so zu verlassen, wie sie es übernommen haben und keine Schäden zu verursachen. Mängel sollten nicht nur gemeldet werden, es ist die Pflicht des Mieters, dies zu tun. Bei Untermietern oder auch kleineren Umbauten ist stets Absprache mit dem Vermieter zu halten. Da kommt die Duldungspflicht ins Spiel. Gewisse Maßnamen des Vermieters, wie eben Reparaturmaßnahmen, müssen geduldet werden. Natürlich kommen mit den Pflichten aber auch Rechte: Das alleine Nutzungsrecht, Recht auf Schlüssel sowie Reserveschlüssel und auch das Recht auf den vereinbarten Zustand des Mietobjekts.

Die Kündigung

Mieter wie Vermieter haben bei unbefristeten Verträgen jederzeit die Möglichkeit, das Mietverhältnis ohne triftigen Grund zu beenden. Hier beträgt die Frist lediglich einen Monat, sehr kurz, wenn man sich eine neue Bleibe suchen muss. Anders ist ein befristeter Mietvertrag für ein Haus: Hier ist es für den Mieter, wenn es nicht zuvor anders festgehalten wurde, nicht möglich, das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen. Daher ist es ratsam im Vorfeld zu klären, unter welchen Umständen eine Kündigung doch möglich ist. Das kann ein beruflich bedingter Ortswechsel sein, aber auch eine Trennung oder, für den Vermieter, der Eigenbedarf.

Ein befristeter Mietvertrag für ein Haus ist eine gute Option für Menschen, die nicht die Verpflichtung von Eigentum haben und dennoch etwas eigenes nur für sich haben wollen. Eine Befristung kommt in den meisten Fällen beiden Seiten zugute.

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