Wohnungsabnahme bei Auszug

Egal, ob der Mieter das Mietverhältnis kündigt oder der Vermieter die Kündigung ausspricht, jeder Umzug ist mit Stress verbunden. Oft liegen die Nerven blank, denn einerseits sind die Möbel in der neuen Wohnung aufzustellen und andererseits muss der scheidende Mieter die verlassene Wohnung dem Vermieter übergeben. Der Termindruck ist ein weiterer Punkt, der beim ehemaligen Mieter die Nerven blank liegen lässt. Besonders wenn das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter nicht problemlos war.

Rückgabe

Den Übergabetermin muss der Mieter machen. Er hat nach § 546 BGB die Pflicht zur Rückgabe des Mietobjekts. Trotzdem sollte der Mieter Ruhe bewahren, wenn er sich mit seinem ehemaligen Vermieter zur Wohnungsabnahme trifft. In der Regel erstellt der Vermieter ein Abnahmeprotokoll, das beide Parteien unterschreiben. Dieses Protokoll ist eine Art „Garantie für die Ewigkeit“. Die Akzeptanz des Protokolls entscheidet, ob der Vermieter Schadenersatz beanspruchen kann oder nicht.

Vermieter

Auch der Vermieter sollte sich ruhig, gefasst und mit offenen Augen mit seinem ehemaligen Mieter die Wohnung besichtigen. Auch der kleinste Kratzer kann teuer werden, wenn die Parteien diesen übersehen. Beide Parteien besichtigen die Räume des Wohnobjekts gewissenhaft und protokollieren die Besichtigung. Missstände, wie nicht genehmigte Einbauten, Beschädigungen und andere Schäden sind sorgfältig und wahrheitsgetreu ins Protokoll aufzunehmen.

Protokoll

Damit Vermieter und Mieter gute Sichtverhältnisse haben, wählen sie einen Termin, der bei Tageslicht stattfindet. Für beide Parteien ist es sinnvoll, bei der Übergabe der Wohnung eine Taschenlampe und einen Fotoapparat / Smartphone mitzuführen. Mit der Taschenlampe können sie auch in die dunkelste Ecke leuchten und Fehler feststellen. Mit einem Foto dokumentieren sie die feststellten Schäden. Auch ist es für beide Parteien besser, wenn jede Partei einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mitbringt.

Schäden

Fotos, welche Schäden dokumentieren, sind für den Vermieter unterstützende Dokumente, welche seine Aussage bei einem eventuellen Gerichtstermin untermauern. Auch sind sie beim nächsten Abnahmeprotokoll eine Hilfe, um Schäden beim Auszug der Nachmieter exakt festzustellen. Für den Mieter dienen Fotos als Sicherheit, damit keine unberechtigten Schadenersatzforderungen auf ihn zukommen.
Beide Parteien kopieren beim Fotografieren die Maßnahmen, welche auch Tatortfotos ausmachen. Finden sie Schimmel im Bad, legen sie einen Zollstock auf den Fleck. Damit ermitteln sie die exakte Größe, die entscheidend für die Beantwortung der Frage ist, ob dies für den Vermieter hinnehmbar ist oder nicht.

Ersatzansprüche

Vermieter können ausschließlich für die Schäden Ersatzansprüche stellen, die im Abnahmeprotokoll dokumentiert sind. Schreiben Vermieter bei der Abnahme alle Schäden exakt (nicht ankreuzen, sondern mit Worten formulieren) mit konkreter Formulierung auf, ist das Abnahmeprotokoll für beide Parteien ein ordentlicher Abschluss.