Staffelmietvertrag

Staffelmietvertrag








Beschreibung

Was ist ein Staffelmietvertrag?

Der Staffelmietvertrag ist ein gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag zur Gebrauchsüberlassung gegen Entgelt, bei dem eine zu Vertragsbeginn vereinbarte Kaltmiete in regelmäßigen Abständen steigt. Die Steigerungsbeträge können dabei in unterschiedlicher Art und Weise im Mietvertrag fixiert werden. Ausgangspunkt für die Mietsteigerungen ist ausschließlich die Kaltmiete, da die Nebenkosten als „durchlaufender Posten“ bei dem Vermieter kein ertragssteigernder Mietanteil ist.

Welche Besonderheiten sind bei einem Staffelmietvertrag zu beachten?

Bei dieser Vertragsform müssen die einzelnen Staffeln laut § 557a des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) mindestens ein Jahr auseinanderliegen. Um als Staffelmietvertrag deklariert werden zu können, genügen zwei Staffeln, das bedeutet, dass die Kaltmiete, mietvertraglich geregelt, mindestens einmal erhöht werden muss.

Die Kaltmiete kann frühestens ein Jahr nach Mietbeginn erhöht werden, die Erhöhung kann auch nach längeren Zeitabständen stattfinden, beispielsweise alle zwei Jahre. Die Erhöhung kann in absoluten Werten oder in prozentualen Schritten erhöht werden. Die Erhöhung erfolgt gemäß mietvertraglicher Vereinbarung automatisch. Damit ist keine gesonderte Erinnerung in mündlicher oder schriftlicher Form von einer Vertragspartei notwendig. Der Mieter ist mit Erhöhungsdatum verpflichtet, die höhere Kaltmiete zu bezahlen, andernfalls befindet er sich automatisch im Mietrückstand. Eine Erhöhung der Betriebs- oder Heizkosten aufgrund gestiegener Kosten bzw. Verbräuche ist unabhängig der Vertragsform, gemäß den gesetzlichen Regelungen, möglich.

Welche Vorteile hat der Mieter mit einem Staffelmietvertrag?

Der Mieter ist durch diese Mietvertragsform abgesichert was die Mieterhöhungsbeträge für die im Vertrag fixierten Zeiträume anbetrifft. Weitere Mieterhöhungen sind nicht rechtens, sodass der Mieter bereits bei Vertragsbeginn die Mietkosten für die nächsten Jahre kalkulieren kann. Die Gefahr von exorbitanten Mieterhöhungen wird mit der gestaffelten Mietvertragsvereinbarung ausgeschlossen. Zudem keine Verhandlung über Mieterhöhungen bzw. gerichtliche Auseinandersetzung bzgl. einer Mieterhöhung notwendig, da die finanziellen Entwicklungen mit Mietvertragsunterzeichnung akzeptiert werden. Auch bei Modernisierungsmaßnahmen ist eine Mieterhöhung nicht möglich.

Welche Vorteile ergeben sich für den Vermieter bei Nutzung eines Staffelmietvertrages?

Für den Vermieter bedeutet ein Staffelmietvertrag weniger Verwaltungsaufwand in Bezug auf mögliche Mieterhöhungen. Diese sind von Anfang an vertraglich fixiert und es bedarf keines Mieterhöhungsschreibens. Auch die Einhaltung von Fristen oder Formfehler bei einer Mieterhöhung sind ausgeschlossen, sodass eine kontinuierliche Steigerung der Kaltmiete gesichert ist.

Die Erhöhungsbeträge sind für den Vermieter flexibel. Bei zu erwartender Dynamik im Wohnungs- oder Gewerbemarkt kann die Miete beispielsweise im ersten Jahr um 10 Euro und in den darauf folgenden Jahren jeweils um 25 Euro gesteigert werden. Für den Vermieter gibt es mehr Spielraum was die Erhöhungsbeträge anbetrifft. Die bei nicht per Staffel fixierten Wohnungsmietverträgen übliche Kappungsgrenze von 20 Prozent entfällt, d. h. der Vermieter kann die Kaltmiete auch um mehr als 20 Prozent in drei Jahren erhöhen.

Welche Formvorschriften existieren bei einem Staffelmietvertrag?

Grundsätzlich bedarf es bei einem Staffelmietvertrag der Schriftform, mündlich abgeschlossene Verträge sind unwirksam. Die Staffelungen müssen in einem Geldbetrag ausgewiesen werden. Eine prozentuale Erhöhung ist möglich, dabei muss der tatsächliche Erhöhungsbetrag immer in Euro angegeben sein. Analog zu den anderen Mietvertragsformen ist bei Unwirksamkeit einer Klausel nicht der gesamte Mietvertrag unwirksam, sondern lediglich der betroffene Paragraph. Betrifft diese eine Staffelklausel, muss durch den Mieter nur die zu Vertragsbeginn vereinbarte Kaltmiete gezahlt werden.

Kann ein einseitiger Kündigungsausschluss in Staffelmietverträgen vereinbart werden?

Der Vermieter kann in diesem Mietvertragsexemplar einen einseitigen Ausschluss der Kündigung vereinbaren und den Mieter bis zu vier Jahre an den Mietvertrag binden. Die sonst gesetzlich geregelte Kündigungsfrist von drei Monaten greift dann erst mit der Mietdauer von 48 Monaten. Bei einem üblichen Mietvertrag ist der Kündigungsverzicht nur wirksam, wenn dieser für beide Vertragsparteien gilt.

Welche Mietobergrenzen sind bei einem Staffelmietvertrag zur berücksichtigen?

In Gemeinden oder Städten mit Wohnraumknappheit darf eine Mietpreisüberhöhung auch mit vertraglich vereinbarten Staffeln nicht erfolgen. Die Mietpreisüberhöhung greift ab einer 20 prozentigen Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die einzelnen Staffeln sind diesbezüglich stetig zu prüfen, da auch die Ortsüblichkeit einer Entwicklung unterliegt. Die Überschreitung der Ortsüblichkeit führt dazu, dass die Kaltmiete entgegen der Klausel dann die ortsübliche Kaltmiete beträgt. Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind verschiedene Parameter wie Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung anzusetzen.

In Regionen mit einer gültigen Mietpreisbremse darf die per Staffel fixiert Kaltmiete die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um 10 Prozent überschreiten. Es erfolgt in dieser Konstellation bei einer Überschreitung ebenfalls eine Kappung auf den Maximalwert. Eine Besonderheit für diese Fälle ist, dass die Begrenzungen der Mietpreisbremse nur für Mietverträge gelten, welche nach Inkrafttreten der eingeführten Mietpreisbremse unterzeichnet worden sind.