Miethöhe

Wer auf dem privaten Immobilienmarkt eine Wohnung sucht, ist gut beraten, wenn er sich im Vorfeld über die ortsüblichen Mieten informiert. Während Wohnungsinteressenten bei der Besichtigung einer Genossenschaftswohnung nicht über die Miethöhe handeln können, ist dies bei privaten Vermietern in Einzelfällen der Fall. Der Vermieter kalkuliert die Miete in der Höhe, die den Wert der Wohnung widerspiegelt. Der Wohnungssuchende sucht eine Wohnung in guter Wohngegend mit so viel Komfort als möglich zur günstigsten Miete. Neben der Wohngegend sind die Größe und Ausstattung der Wohnung für die Berechnung der Miethöhe ausschlaggebend. Daneben ist der energetische Zustand der Wohnung von Bedeutung. Mit neuen wärmeschutzverglasten Fenstern und eine effektive, aber kostengünstige Wärmeversorgung kann der Vermieter bei Interessenten punkten.

Angemessene Miete

Vermieter orientieren sich am Mietspiegel, der üblicherweise Hinweise auf eine angemessene Miete in der Region gibt. Auch das Einholen von Informationen über die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen ist von Vorteil. Wenn Vermieter Eigentumswohnungen vermieten, errechnen sie ihre Rendite. Diese sollte mindestens vier Prozent tragen, gerechnet auf die Nettorendite. Sofern noch Hypotheken die Eigentumswohnung belasten, sollte mindestens die monatliche Rate durch die Miete gedeckt sein.

Finanzieller Aspekt

Neben den finanziellen Aspekten ist der zukünftige Mieter vom Vermieter sorgfältig auszuwählen. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter. Dies sollte positiv sein, weshalb einige Vermieter bei der Berechnung der monatlichen Miete ihre Ansprüche in der Regel nicht zu hoch ansetzen.

Verluste

Der Vermieter hat Verluste, wenn er die Miete bis zur obersten Grenze ausreizt. In solchen Fällen sind Mieter schneller bereit, sich eine günstigere Wohnung mit demselben Komfort zu suchen und auszuziehen. Für den Vermieter bedeutet ein ständiger Mieterwechsel viel Aufwand und hohe Kosten. Einerseits entstehen Kosten, wenn die Wohnung leer steht und andererseits kosten Zeitungsanzeigen, Makler und andere Medien Geld. Auch der Mieter profitiert von einem positiven Verhältnis zu seinem Vermieter. Es ist für beide Vertragsparteien weniger anstrengend, wenn sie ein gutes Verhältnis zueinander haben.

Mietwucher

Orientiert sich der Vermieter nicht an der ortsüblichen Vergleichsmiete, sondern fordert eine außerordentlich hohe Miete, macht er sich unter Umständen strafbar. Bei freifinanzierten Wohnungen regelt die Obergrenze der Miete § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG). Als Mietwucher ist eine Miete anzusehen, die um mindestens 20 Prozent die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt. Der Vermieter muss gemäß den Rechtsfolgen des Gesetzes den Umstand der Wohnungsnot oder das geringe Angebot gleichwertiger Wohnungen ausgenutzt haben. Nur so konnte er davon ausgehen, seine Wohnung auch überteuert vermieten zu können. Unter Umständen kann auch § 291 StGB (Strafgesetzbuch) zur Anwendung kommen.