Mietrecht: was man wissen muss

Mieterrecht

Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet, das extrem umfassend ist. Einige Regelungen aus anderen Gesetzen und Verordnungen sind zwar im Mietrecht nicht enthalten, gelten aber dennoch für Vermieter und Mieter. Dazu gehört das Bundesmeldegesetz, das Vermieter zur Mitteilung über Einzug und Auszug von Mietern an die Meldebehörde verpflichtet. Gleichzeitig wird der Mieter zur Ummeldung verpflichtet. Die Frist für beide Vertragsparteien ist bundesweit einheitlich auf 14 Tage festgesetzt. Die Pflicht der Mietvertragsparteien zur An- und Abmeldung bei der Meldebehörde trat am 1. November 2015 in Kraft. Danach haben Mieter die Pflicht, bei ihrem Vermieter eine Meldebestätigung anzufordern. Verspätete Ummeldungen werden mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro belegt. Das gilt auch, wenn der Vermieter keine Wohnungsmeldebestätigung ausstellt. Diese Pflichten sind im § 19 des BMG (Bundesmeldegesetzes) detailliert formuliert.

Gesetz

Ein weiteres Gesetz, das nicht zum Mietrecht gehört, aber für Vermieter wichtig ist, ist das Wirtschaftsstrafgesetz. Dieses verbietet, Wohnraum zu unangemessen hohen Preisen zu vermieten und die Wohnungsnot sowie die Situation des Mieters auszunutzen. Der § 5 WiStG bezieht sich dabei hauptsächlich auf die Kaltmiete; die Nebenkosten werden separat abgerechnet und spielen in diesem Paragrafen keine Rolle.

Meldepflicht

Bevor eine Meldebestätigung erfolgt, kommt zuerst ein Mietvertrag zustande. Vorformulierte Mietverträge aus Schreibwarenhandlungen beinhalten nicht immer wirksame Klauseln. Dafür gab es in der Vergangenheit zu viele Änderungen aufgrund von Urteilen des Bundesgerichtshofs. Das betrifft nicht nur Schönheitsreparaturen, sondern Zurückbehaltungsrechte der Mieter bei Mängel in der Wohnung sowie die außerordentliche fristlose Kündigung. Besser ist es, ein aktuelles Formular aus dem Internet auszudrucken und dieses auszufüllen.

Wohnung

Einen umfangreichen Komplex machen die verschiedenen Möglichkeiten aus, eine Mietwohnung ordentlich und außerordentlich zu kündigen. Auch die Sonderkündigungsrechte sind umfangreich gestaltet. Die Unkenntnis vieler Mieter führt dazu, dass sie nicht wissen, wie sie einer ordentlichen Kündigung widersprechen können. Zu beachten sind dabei die Schriftform und die vom Gesetzgeber gesetzten Fristen.

Vertrag

Meist sind in vorformulierten Mietverträgen Klauseln enthalten, nach denen der Mieter die Kosten Kleinreparaturen selbst tragen muss, allerdings ohne den Betrag zu nennen. Diese Klausel ist unwirksam. Sie wird wirksam, wenn der Vermieter einen Betrag pro Reparatur einträgt, der netto 100 Euro nicht überschreitet.

Nebenkosten

Viel Ärger zwischen Vermieter und Mieter bringen die Nebenkostenabrechnungen mit. Welche Kosten darf der Vermieter auf die Mieter umlegen und welche hat er selbst zu tragen, ist eine Frage, der sich beide Vertragsparteien stellen müssen. Die Betriebskostenverordnung schlüsselt die Kosten auf, welche der Vermieter auf die Mieter umlegen darf. Auch Mieterhöhungen sorgen für Unfrieden zwischen den Vertragsparteien. In der Mehrzahl der Fälle bilden ortsübliche Vergleichsmieten die Basis für die Erhöhung der Kaltmiete.