Ratgeber zum Mietvertrag

Zusammenfassung

Für Mieter und Vermieter findet bei der Gestaltung des Mietvertrages und des folgenden Mietverhältnisses das Mietrecht Anwendung. Die §§ 535 – 577a BGB regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, wenn es sich um die Vermietung von Wohnraum handelt. Das Wirtschaftsstrafgesetz setzt mit § 5 WiStG der Höhe der Miete Grenzen und das Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet beide Vertragsparteien zur An- und Abmeldung aus einer Wohnung. Viele Gesetze, die zwar nicht zum Mietrecht gehören, aber dort Anwendung finden. Für Laien ist dieses umfangreiche Gesetz ein Buch mit sieben Siegeln. Hier eine kurze Zusammenfassung über die Regeln des Mietrechts.

Private Vermieter

Private Vermieter nutzen gerne vorformulierte Vordrucke für den Mietvertrag. Diese sind nicht problemlos, denn das Mietrecht ändert sich stetig, meist durch Urteile des Bundesgerichtshofs. Besser ist es, ein aktuelles Vertragsformular auszudrucken. Die zentralen Bestandteile eines Mietvertrages sind die kompletten Daten von Vermieter und Mieter. Die gemietete Wohnung ist mit genauer Adresse sowie den Wohn- und Nebenräumen detailliert einzutragen. Die Vertragsparteien legen die Kaution, Miethöhe und die Höhe der Nebenkostenvorauszahlung fest sowie den Einzugstermin und die Mietdauer. In der Regel sind Mietverträge unbefristet, es gibt aber auch befristete Mietverträge, bei denen der Beginn und das Ende des Mietverhältnisses anzugeben ist. Im Mietvertrag werden die Endrenovierung, die Möglichkeit zur Untervermietung sowie die Kündigungsfristen eingetragen. Datum und Unterschrift der Vertragsparteien bilden das Ende des Formulars.

Mietobjekt

Mieter sollten ihren Mietvertrag hüten wie ihren wertvollsten Besitz. Verkauft der Vermieter das Mietobjekt, bleibt der Mietvertrag bestehen, auch wenn der neue Eigentümer mit dem Mieter einen neuen Vertrag abschließen will. Ein neuer Mietvertrag ist nicht unbedingt positiv zu werten, meist beinhaltet er schlechtere Bedingungen als der ursprüngliche Mietvertrag und ist auch nicht notwendig.

Mietrecht

Das Mietrecht in Deutschland ist ausgesprochen mieterfreundlich, auch wenn nicht alle Mieter dies so sehen. Der Mieterschutz kommt hauptsächlich bei Kündigungen durch den Vermieter zum Einsatz. Das Mietrecht regelt die Fristen für eine ordentliche Kündigung sowie die Gründe, die für das Auflösen des Mietverhältnisses sprechen. Ist der Mieter seinen vertraglichen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, wie der pünktlichen Zahlung der vereinbarten Miete, nicht nachgekommen, hat der Vermieter das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Kündigung

Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, nutzt die frei gewordene Wohnung jedoch nicht entsprechend, kann der Mieter auf Schadensersatz klagen. Auch hat er das Recht, wenn die Wohnung leer steht, wieder in diese Wohnung einzuziehen. Langjährige Mietverhältnisse schützt der Gesetzgeber in besonderem Maße. Bei einer Kündigung verlängern sich die Kündigungsfristen auf maximal neun Monate.