Wer zahlt Maklerprovision?

Maklerprovision

Besonders in Ballungsräumen übertragen Vermieter die Suche nach geeigneten Mietern einem Makler. Die Kosten für die Arbeit des Maklers, ob diese ihr Geld wert ist oder nicht, bezahlen in der Regel die Mieter. Seit 1. Juni 2015 gilt jedoch eine neue Regelung. Diese besagt, wer den Makler beauftragt, der bezahlt seine Dienstleistung. Die Provision erhalten Makler nur, wenn ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Die Zeit, welche der Makler für die Suche nach einer Wohnung oder einem Mieter aufwendete, spielt dabei keine Rolle. Für die Vermittlung einer Sozialwohnung und wenn zwischen Maker und Vermieter oder Makler und Vormieter ein enges Verhältnis besteht, darf der Makler keine Provision in Rechnung stellen. Der Makler darf nicht mehr als zwei Kaltmieten in Rechnung stellen. Die Nebenkosten bleiben unberührt. Allerdings wird die Summe der beiden Kaltmieten durch die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöht. Es bleibt dem Makler vorbehalten, auch weniger als zwei Kaltmieten in Rechnung zu stellen; dies kommt in der Praxis äußerst selten vor.

Auftrag

Handelt der Makler im Auftrag des Wohnungssuchenden, kommt ein Vermittlungsauftrag zustande. Darin enthalten ist neben den Daten beider Parteien auch die Höhe der im Erfolgsfall anfallenden Provision. Setzt der Makler den Betrag der Provision bereits im Vermittlungsauftrag fest und stellt sich im Nachhinein heraus, dass der Betrag zu hoch ist, kann der Wohnungssuchende die zu viel bezahlte Provision innerhalb von drei Jahren geltend machen und zurückfordern.

Makler

Beauftragt der Vermieter einen Makler für die Suche nach einem solventen Mieter, ist er verpflichtet, die Provision zu bezahlen. Der Vermieter kann seinen neuen Mieter nicht zur Übernahme der Provision für den Makler verpflichten. Aber es gibt für Makler und Vermieter Hintertürchen, die Mieter kennen sollten.

Frei Wohnung

Makler bieten freie Wohnungen über Anzeigen in Tageszeitungen oder im Internet an. Mieterschutzvereine bekamen Hinweise darüber, dass Makler Interessenten, die sich auf die Anzeige meldeten, überredeten, mit ihnen eigene Maklerverträge abzuschließen. Erst dann erhielten sie die Anschrift der freien Wohnung. Das ist natürlich nicht gestattet. Die Wohnung befindet sich bevor der Makler die Anzeigen startet bereits in seinem Datenbestand. In diesem Fall ist der Makler bereits für den Vermieter tätig und nicht für den Mieter. Auch mit Reservierungsbestätigungen umgehen Makler das Gesetz ebenso wie mit Gebühren für ihren Service oder der Besichtigung der Wohnung.  Eine andere Form der Umgehung der gesetzlichen Grundlagen ist, wenn Makler behaupten, dass die neuen Regeln nicht für möblierte Wohnungen gelten. Das ist falsch, alle Wohnräume sind in den neuen Regelungen einbezogen.