Mietvertrag Wasserprüfung

Mietvertrag Wasserprüfung

Seit 1. November 2011 (geändert 14.12.2012) gehört es zu den Pflichten der Vermieter, das Wasser in den Wohnungen auf Legionellen prüfen zu lassen. Diese Auflage gilt für Wohnungsanlagen, in denen die Aufbereitung von Warmwasser mehr als 400 Liter beträgt. Auch für Wohnungen mit Wasserleitungen, die zwischen Erwärmer und Zapfstelle mehr als drei Liter Inhalt haben. …

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