Novellierung Mietrecht

Schutz für Mieter von Wohnungen bietet das Mietrecht. Dieses erschwert dem Vermieter die Kündigung des Mietverhältnisses. Für Mieter gibt es im Mietrecht über Wohnraum einen Mieterschutz mit umfangreichen Regelungen. Das Mietrecht regelt nicht nur die Kündigungen, sondern auch die Höhe von Miete, Mietsicherheit (Kaution) sowie die unbefristeten und befristeten Mietverhältnisse. Für den Vermieter bedeutet dies, wenn er seine Wohnung befristet vermieten will, muss er viele Voraussetzungen beachten, die das Mietrecht von ihm fordert.

Sanierung

Das Mietrecht wird immer wieder ergänzt und verändert. Die im Mai 2013 stattgefundene Novellierung des Mietrechts setzte Zeichen für energetische Gebäudesanierung, Kündigungsschutz der Mieter, wenn die Mietwohnung zur Eigentumswohnung wird und Schutz des Vermieters gegen Mietnomaden. Auch haben die Bundesländer die Möglichkeit, die Erhöhung von Bestandsmieten, die der § 558 Abs. 3 BGB regelt, auf 15 Prozent herabsetzen. Neu geschaffen wurde § 556 c BGB, der das Contracting regelt.

Vermieter profitieren

Erleichterungen haben Vermieter durch die neuen Regeln. Sie haben die Möglichkeit, gegen unberechtigte Untermieter durch das einstweilige Verfügungsverfahren einen Räumungstitel gegen einen oder mehrere Untermieter zu erhalten. Auch kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter die Kaution nicht bezahlt und zwei Monatsmieten rückständig ist. Eine Abmahnung ist vorab nicht notwendig. Weiter kann das Gericht säumige Mieter zur Hinterlegung von Kreditsicherungen verpflichtet. Diese sind Pfand für die weiteren zukünftigen Mietschulden. Kommt vom Mieter keine Reaktion, kann der Vermieter schnell auf Räumung klagen.

Auch Mieter profitieren

Bei energetischen Modernisierungen kann der Mieter ab dem vierten Monat der Arbeiten die Miete kürzen. Dies gilt, wenn die Wohnung während der Modernisierung für den Mieter nicht oder nur eingeschränkt nutzbar ist. Auch hat der Mieter einen Monat nach Ankündigung der Modernisierungsmaßnahmen Zeit, diesen Maßnahmen zu widersprechen und seine Gründe für die unzumutbare Härte zu erläutern.
Mehr Rechte hat der Mieter auch, wenn die Mietwohnung zu einer Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. Meist erhalten Mieter nach der Umwandlung, in manchen Fällen auch davor, die Kündigung wegen Eigenbedarf. Diese Schutzlücke, die Eigentümer von Mietshäusern nutzten, wurde geschlossen.

Vorkaufsrecht

Hat der Vermieter die Wohnungen seines Mietshauses in Eigentumswohnungen umgewandelt, hat der Mieter ein Vorkaufsrecht (§ 577 BGB). Sofern der Mieter dieses Recht nicht nutzte und der Vermieter die Wohnung an einen Dritten verkauft hat, genießt der Mieter einen besonderen Kündigungsschutz. Der neue Eigentümer der Wohnung dar frühestens nach drei Jahren, gerechnet ab der Umwandlung der Wohnung, eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen. Bei Sozialwohnungen errechnet sich die Kündigungsfrist nach der Bindungsfrist.