Übergabeprotokoll zur Vermeidung zusätzlicher Kosten

 

Wer in einer Mietwohnung leben möchte, muss sich nicht mit offensichtlichen Mängeln am Mietobjekt zufrieden geben. Allerdings sollte man sich unbedingt die Schäden durch den Vermieter schriftlich bestätigen lassen, damit man jegliche zusätzliche Kosten dafür wirklich sicher ausschließen kann. Aber auch schon ein Übergabeprotokoll kann nützlich sein, um zusätzliche und im Budget nicht eingeplante Kosten zu vermeiden.

Ein Paar, das eine Wohnung mieten wollte, war von Anfang an vor allem vom Zuschnitt der Wohnung und von der Lage begeistert. Dafür stellten andere Dinge für sie ein erhebliches Manko dar – so auch der Parkettboden. Dieser fiel schon auf den ersten Blick durch seine vielen Kratzer auf. Zudem war der Teppich in der Wohnung abgewetzt und sah nicht mehr schön aus. Der Vermieter erklärte sich ihnen gegenüber zwar bereit, den Teppich wie auch den Parkettboden auszutauschen, ist seinen Versprechungen aber letztendlich nicht nachgekommen. Da die Versprechen des Vermieters nicht in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten worden waren, musste das Paar die Kosten für die Renovierung der Wohnung selbst tragen.

Mit einem simplen Trick aber hätte sich das Paar viel Ärger und hohe Ausgaben ersparen können, wie ein Vertreter eines Mietervereins erläutert. Wer in eine Mietwohnung einzieht, die schon zum Zeitpunkt des Einzugs mit bestimmten Mängeln behaftet ist, die mit wenig Aufwand zu erkennen waren und so auch bei geringer Sorgfalt dem Mieter auffallen müssten, kann auf Grund dieser leicht zu bemerkenden Mängel später keine Ansprüche an den Vermieter stellen, die Mängel zu beseitigen.  Es handelt sich dabei um sogenannte Anfangsmängel, die der Mieter durch das Anmieten ohne Bemängelung implizit akzeptiert. Schließlich heißt die Unterschrift unter dem Mietvertrag ohne Bemängelung, dass man den Zustand der Wohnung hinnimmt.

Schriftliche Aufführung der Mängel

Daher empfiehlt es sich, vor dem Einzug in einem sogenannten Übergabeprotokoll alle Mängel in der Wohnung aufzuzählen, ob es sich dabei um kaputte Fliesen an den Wänden oder um undichte Fenster handelt. Zudem ist wichtig, dass im Übergabeprotokoll erfasst ist, welche Arbeiten der Vermieter sich in der Wohnung auszuführen verpflichtet. Dabei muss man selbstverständlich alle kleinen Eingriffe erfassen, ob es sich nun um einen Deckenanstrich, die Aufarbeitung eines Parkettbodens oder auch nur das Auswechseln eines Spiegels handelt. Sollte es zu Uneinigkeiten bezüglich der Arbeiten kommen, ist der Mieter durch ein Übergabeprotokoll abgesichert. Dieses ist, wenn beide Parteien es in seiner finalen Fassung unterschrieben haben, selbstverständlich vor Gericht durchsetzbar. Hat ein Vermieter also eine bestimmte Leistung schriftlich zugesagt und sie dann nicht geliefert, kann man sie als Mieter mit dem Übergabeprotokoll leicht einklagen.

Übergabeprotokolle sind optional

Der Gesetzgeber verlangt beim Abschluss eines Mietvertrages kein Übergabeprotokoll. Mietern ist es aber dringend ans Herz zu legen, sich abzusichern, auch wenn ein Vermieter keine gemeinsame Wohnungsabnahme machen kann oder möchte. Es bietet sich dann an, die Wohnung mit einem neutralen Zeugen zu begehen und etwaige Anfangsmängel am besten fotografisch festzuhalten. Dieser neutrale Zeuge kann zum Beispiel ein Handwerker sein. Auf Grundlage der so beschaffenen Beweise kann man immer noch mit dem Vermieter über Maßnahmen diesbezüglich sprechen. Abgesichert ist man dabei aber nur, wenn der Vermieter diese dem Mieter schriftlich bestätigt. Eine beliebte Lösung ist dabei, dass der Mieter einen Schaden selbst repariert und im Gegenzug für eine gewisse Zeit weniger Miete zahlen muss.

Mietet man gleich eine möblierte Wohnung, sollte man sich beim Einzug die Einrichtungsgegenstände genau ansehen und ihren Zustand mit vielen detailreichen Fotos dokumentieren. So kann man beim Auszug dem Vermieter beweisen, dass etwaige beanstandete Schäden schon vor dem Einzug bestanden haben.

Es muss sich nicht zwingend der Vermieter selbst um die Wohnungsübergabe und das Übergabeprotokoll kümmern, sondern er kann auch Angestellte oder Hausmeister an seiner Stelle schicken.  Diese sind dann von ihm beauftragt und handeln explizit in seinem Namen. Aus diesem Grund ist der Vermieter auch an das Wort der Beauftragten gebunden.

Übergabeprotokoll beim Auszug

Nicht nur beim Einzug, sondern auch beim Auszug empfiehlt sich ein Übergabeprotokoll. Darin finden sich zum Beispiel Informationen dazu, ob vereinbarte Malerarbeiten oder andere Maßnahmen zufriedenstellend und fachgerecht ausgeführt worden sind. Hier ist es also noch wichtiger als beim Einzug, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, weil man mit dieser Bestätigung als Mieter seine Kaution sicher und schneller zurückbekommt. Zudem kann man so beweisen, dass bestimmte Schäden nicht von einem Mieter verursacht worden sind.